Häufig gestellte Fragen:
Was sollte ich tun, wenn ich einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kann/will oder ihn versäumt habe?
Eine Abmeldung mit kürzerem zeitlichen Abstand ist bei Vorliegen "triftiger Gründe" beim Vorsitzenden des Prüfungsausschuß möglich, hier gelten die gleichen Hinweise zum Verfahren. Die "triftigen Gründe" müssen allerdings anschließend vom Prüfungsausschuß, hilfsweise dessen Vorsitzenden, anerkannt werden.
Bei Verhinderung durch Erkrankung gilt unabhängig von der zeitlichen Distanz das gleiche Verfahren wie bei Vorliegen "triftiger Gründe". Falls sie ihre Abmeldung nur dem Prüfungsamt mitteilen wird ein ärztliches Attest verlangt werden. Dies ist mit Mehraufwand, ggfs. sogar mit Mehrkosten verbunden. Es ist zweckmäßig, die krankheitsbedingte Verhinderung dem Prüfer möglichst unverzüglich mitzuteilen und ihm die ärztliche "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" möglichst rasch vorzulegen; der Prüfer leitet sie an den Prüfungsausschuß weiter.
Falls ein Prüfungstermin aus anderen triftigen Gründen versäumt wurde, müssen diese unverzüglich beim Prüfungsausschuss schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Anerkennung der Gründe wird ein neuer Prüfungstermin vereinbart.