Auslandsaufenthalt bei einem Kooperationspartner der TU Chemnitz
Außerhalb der ERASMUS-Partnerschaften stehen Ihnen natürlich die weiteren weltweiten Kooperationen der TU Chemnitz offen. Für die Teilnahme an diesen Austauschmöglichkeiten sind folgende Aspekte von Bedeutung:
- Nicht in jedem Kooperationsvertrag ist auch Studierendenaustausch beinhaltet. Informationen zu den Inhalten der Kooperationen finden Sie in der Übersicht unserer weltweiten Partner.
- Teilweise beschränken sich Kooperationen auf bestimmte Fakultäten oder Professuren. Auch dazu finden sich Informationen in der Übersicht unserer weltweiten Partner. Die Anzahl der Austauschplätze ist i.d.R. begrenzt. Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch die Fakultäten bzw. das IUZ.
- Die endgültige Entscheidung, ob Sie für ein Teilstudium an der Gastuniversität zugelassen werden können, obliegt der Gastuniversität unter Berücksichtung der dort üblichen Kriterien.
- Die Teilnahme an den Austauschprogrammen der TU Chemnitz bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine finanzielle Förderung erhalten. Mit dem PROMOS-Programm ist eine Förderung von Aufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten möglich. Informationen zu diesem Programm und den Bewerbungsmodalitäten erhalten Sie auf unserer Website
Wenn Sie sich den Aufenthalt an einer Partneruniversität vorstellen können und die Vereinbarung Studierendenaustausch sowie Ihr Fachgebiet abdeckt, holen Sie sich bitte auf der jeweiligen Website der Partneruniversität folgende Informationen ein:
- Kursangebote, die zu Ihrem Studienfach passen
- Semesterzeiten und Bewerbungsfristen
- Einzureichende Bewerbungsunterlagen
- Unterrichtssprache in den von Ihnen gewünschten Kursen
- Erforderliche Sprachkenntnisse und deren Nachweis
Mit diesen Informationen wenden Sie sich an das IUZ und besprechen das weitere Vorgehen mit der Koordinatorin für Kooperationen, Nadja Hüller. Das IUZ stimmt sich daraufhin mit den Ansprechpartnern für die betreffende Kooperation intern und bei der betreffenden Partneruniversität ab. Ist der Austausch möglich, füllen Sie bitte das Formular „Bewerbung für einen Austauschplatz im Rahmen der Kooperationen der TU Chemnitz“ aus und geben dieses inklusive der Anlagen im IUZ ab.
Die Bewerbungsfristen variieren für die verschiedenen Austauschprogramme. Bitte informieren Sie sich im IUZ über die für Sie zutreffenden Termine und halten Sie diese ein. Bitte beachten Sie auch im Sinne Ihrer Mitbewerber, dass eine Bewerbung für einen Austauschplatz verbindlichen Charakter haben sollte! Reine 'pro forma-Bewerbungen' bitten wir Sie zu unterlassen.
Gehen für eine Partnerschaft mehr Bewerbungen ein, als Austauschplätze zur Verfügung stehen, so entscheidet eine Auswahlkommission über die zu nominierenden Studierenden. Auswahlkriterien sind die bisherigen Studienleistungen, die Passfähigkeit der im Ausland zu besuchenden Lehrveranstaltungen zu Ihrem Studiengang, die Qualität des Motivationsschreibens und der persönliche Eindruck.
In jedem Fall sollten Sie bei der Teilnahme an einem Austauschprogramm bedenken, dass Sie mit Ihrem Aufenthalt an einer Partneruniversität vor Ort ein Repräsentant der Technischen Universität Chemnitz sind. Die Nominierung für einen Austauschplatz bedeutet, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt verantwortungsbewusst vorbereiten und durchführen.
Einige Partnerschaften sehen vor, dass die Bewerbungen durch die TU Chemnitz an der Gastuniversität eingereicht werden. In diesem Fall reichen Sie bitte alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen sowie das Formular „Bewerbung für einen Austauschplatz im Rahmen der Kooperationen der TU Chemnitz“ im IUZ ein. Das IUZ leitet Ihre Bewerbungsunterlagen anschließend inklusive eines Nomination Letter an den Partner weiter.
Erfolgt die Bewerbung für das Teilstudium durch die Bewerber direkt, erstellt Ihnen die TU Chemnitz ebenfalls einen Nomination Letter, den Sie mit Ihren Unterlagen an die Gastuniversität senden.
Erfüllen Sie alle Anforderungen der Gastuniversität, erhalten Sie einen Letter of Admission. Mit diesem Zulassungsbescheid können Sie – falls für das Gastland erforderlich – Ihr Visum beantragen.
Ganz gleich wie das Bewerbungsprozedere abläuft, klären Sie bitte eigenständig mit Ihren Professoren die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen unbedingt, bevor Sie sich an der Gastuniversität bewerben!
Da innerhalb der Partnerschaften die Studiengebühren für Austauschstudierende i.d.R. erlassen werden, ist es wichtig, dass Sie für die Zeit des Auslandsaufenthaltes weiter an der TU Chemnitz eingeschrieben sind. Ihre Immatrikulation an der Heimatuniversität müssen Sie bei der Einschreibung an der Partneruniversität nachweisen. Werden an der Gastuniversität Beiträge etwa in Form unseres Semesterbeitrags erhoben, so sind diese nicht von der Befreiung betroffen. D.h. solche Beiträge müssen Sie auch im Rahmen des Austauschprogramms zahlen.
Zum Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich bitte von der Gastuniversität die Aufenthaltsdauer auf dem Formular „Letter of Confirmation“ bestätigen und reichen eine Kopie sowie einen Erfahrungsbericht zu Ihrem Aufenthalt innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr im IUZ ein.
Die Ausstellung des Transcript of Records klären Sie bitte vor Ihrer Abreise mit dem Prüfungsamt der Gastuniversität.