Springe zum Hauptinhalt
Dezernat Finanzen und Beschaffung
Finanzen und Beschaffung
Dezernat Finanzen und Beschaffung 

Musterverträge

(Formulare sind nur für Mitarbeiter der TU Chemnitz einsehbar)

Besondere Hinweise zur Verwendung des Mustervertrages zur Geheimhaltung

Bezüglich der im Vertrag enthaltenen Vertraulichkeitsbestimmungen hat der Projektleiter durch entsprechend zu dokumentierende, detaillierte Anordnungen und Maßnahmen sicherzustellen, dass sämtliche an der TU Chemnitz tätige Personen, die vertrauliche Informationen eines Dritten erhalten, die Vertraulichkeitsbestimmungen kennen und befolgen müssen; soweit erforderlich, auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung u.a. nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) auch schadenersatz- sowie strafrechtliche Folgen haben kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Geheimhaltungsvereinbarungen typischerweise für jedes - auch leicht - fahrlässige und vorsätzliche Verhalten gehaftet werden muss. Üblicherweise im Forschungsbereich anerkannte Haftungsbeschränkungen werden von den Partnern nicht akzeptiert.

Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) fallen Informationen der Professur/Zentralen Einrichtung nur dann unter den Begriff des „Geschäftsgeheimnisses“ und somit in den Schutzbereich des Gesetzes, wenn diese Informationen u.a. Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Aus diesem Grund wird nachdrücklich empfohlen, in Abhängigkeit vom Wert der jeweils geheim zuhaltenden Information (Klassifizierung durch Projektleitung zweckmäßig) entsprechend angemessene Maßnahmen (z.B. technischer und organisatorischer Art) zu ergreifen. Hinsichtlich projekt-, professur-, fakultäts- bzw. universitätsbezogener vertraulicher Inhalte wird eine ausdrückliche, detaillierte und dokumentierte Anordnung der Geheimhaltung gegenüber den im jeweiligen Projekt tätigen Personen entsprechend § 3 Abs. 2 TV-L empfohlen.

Mustervertrag zur Geheimhaltung