Musterverträge
(Formulare sind nur für Mitarbeiter der TU Chemnitz einsehbar)
Besondere Hinweise zur Verwendung der Musterkooperationsverträge
Bei den Musterkooperationsverträgen handelt es sich um die derzeit aktuellen Musterverträge für öffentlich geförderte Kooperationsprojekte. Es wird dabei unterschieden zwischen dem Vertragsmuster für zwei Vertragspartner, wobei einer der beiden Partner die TU Chemnitz ist, und dem Vertragsmuster, bei denen mehr als zwei Vertragspartner am Kooperationsprojekt beteiligt sind. Es ist darauf zu achten, den richtigen Mustervertrag für Ihr Projekt auszuwählen.
Die Musterverträge können grundsätzlich, mit entsprechenden Modifikationen, in öffentlich geförderten Kooperationen verwendet werden.
Die „Besondere Hinweise zur Verwendung des Mustervertrages zur Geheimhaltung“ sind hier ebenfalls zu berücksichtigen.
Soweit geplant ist, Altschutzrechte/Background (geschützte oder nicht-geschützte Ergebnisse, die außerhalb des geplanten Projektes entstanden sind oder entstehen) in ein Forschungsprojekt einzubringen, ist dies vor Vertragsunterzeichnung mit dem Bereich Patente in der Abteilung 3.3 (patente@verwaltung.tu-chemnitz.de) abzustimmen.