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Dezernat Finanzen und Beschaffung
Finanzen und Beschaffung
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Musterverträge

(Formulare sind nur für Mitarbeiter der TU Chemnitz einsehbar)

Besondere Hinweise zur Verwendung von Musterverträgen Sponsoring

Die Musterverträge sind ausschließlich für Geldsponsoring zu verwenden. Sollte Sachsponsoring gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an steuern@verwaltung.tu-chemnitz.de.

Es wird zwischen aktiven und passiven Sponsoring unterschieden. Bitte beachten Sie für die Auswahl des richtigen Mustervertrags für Sponsoring das Merkblatt Spenden und Sponsoring sowie die nachfolgenden besonderen Hinweise zu der jeweiligen Sponsoringart.

1) Besondere Hinweise zum Mustervertrag für aktives Sponsoring

Das Vertragsmuster für aktives Sponsoring ist ausschließlich für aktive Werbeleistungen der TU Chemnitz, mit aktiver Tätigkeit bei der Mitwirkung an der Werbemaßnahme des Sponsors zu nutzen.

Beispiele für aktive Mitwirkung der TU Chemnitz sind:

  • Verlinkung auf die Homepage des Sponsors
  • Werbeanzeigen des Sponsors in Broschüren, etc.
  • Messestand, Produktpräsentation, Vorträge

Diese Aufzählung ist nicht abschließend!

Im Rahmen von aktiven Sponsoring muss der Umfang der Gegenleistung im Einzelfall steuerlich gewürdigt werden. Der Unterschied zum passiven Sponsoring besteht demzufolge insbesondere darin, dass eine Umsatzsteuer anfällt!

2) Besondere Hinweise zum Mustervertrag für passives Sponsoring

Das Vertragsmuster für passives Sponsoring ist ausschließlich für passive Werbeleistungen der TU Chemnitz, ohne aktive Tätigkeit bei der Mitwirkung an der Werbemaßnahme des Sponsors, zu nutzen. Das bedeutet, die TU Chemnitz überlässt dem Sponsor die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken (Duldungsleistung), ohne selbst aktiv an der Werbemaßnahme mitzuwirken. Das bedeutet insbesondere, dass KEINE Verlinkung auf die Internetseiten des Sponsors erfolgt.

Ein passives Sponsoring liegt dann vor, wenn ohne besondere Hervorhebung des Sponsors in zurückhaltender Form lediglich ein Hinweis auf den Sponsor erfolgt (Verwendung des Namens oder Logos des Sponsors)

Beispielsweise: „Mit freundlicher Unterstützung von…“

Der Unterschied zum aktiven Sponsoring besteht insbesondere darin, dass keine Umsatzsteuer anfällt.