Prüfungsausschuss
Anerkennung von Studienleistungen
Sollten Sie bestimmte Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkennen lassen wollen, nutzen Sie bitte dieses Formular. Geben Sie es bitte ausgefüllt im Sekretariat der Professur Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre (Thüringer Weg 7, Raum 417) ab.
Beschlüsse des Prüfungsausschusses.
Der Prüfungsausschuss überprüft regelmäßig die Aktualität des Studienangebots und kann ggf. Änderungen zum bisherigen Studienablauf beschließen bzw. neue Optionen eröffnen. Alle Änderungen und Ergänzungen zur aktuellen Studienordnung können Sie in der Übersicht nachlesen.
Aufgaben des Prüfungsausschuss
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind geregelt in §16 der Prüfungsordung
Der Prüfungsausschuss ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung zuständig, insbesondere für: 1. die Organisation der Prüfungen, 2. die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, 3. die Bestellung der Prüfer und der Beisitzer, 4. die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit, 5. die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende und chronisch Kranke. |