Begutachtungsprozess KMU-Instrument

In den Phasen 1 und 2 des KMU-Instruments werden jeweils die Punkte Exzellenz, Impact und Implementation bewertet. Anträge, die für das KMU-Instrument Phase 1 und 2 eingereicht werden, werden „remote“ begutachtet. Jeweils vier Gutachter/innen übermitteln dann unabhängig voneinander auf elektronischem Wege ihre Einschätzung zu den einzelnen Kriterien.

Die Gutachterinnen und Gutachter, welche die Anträge sehen und bewerten, werden von der Europäischen Kommission sorgfältig ausgewählt. Sie müssen unabhängig, objektiv und gründlich arbeiten und jegliche Interessenskonflikte ausschließen können. Die Tätigkeit ist streng vertraulich und jeglicher persönlicher Bezug zum begutachteten Konsortium führt zum Ausschluss für diesen Antrag. Falls Sie Interesse haben als Gutachter/in tätig zu werden, können Sie sich hier registrieren.

Evaluation

Die Anträge werden in der Regel von vier unabhängigen Gutachter/innen online ("Remote-Prozess") begutachtet. Gutachter/innen müssen zuvor durch Unterschrift ("Code of Conduct") bestätigt haben, dass kein Interessenskonflikt vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Gutachter/innen bei der Erstellung des Antrages selbst involviert waren, selbst einen Antrag zu dem Thema eingereicht haben oder enge persönliche, geschäftliche Beziehungen zu den Antragstellern bestehen.

Die Anträge werden nach der Reihenfolge der Einreichung evaluiert; die Rangfolge wird am darauf folgenden Stichtag erstellt. Die Gutachter werden angewiesen die Anträge innerhalb von sieben Tagen zu evaluieren. Dabei wird ihnen nur ein relativ enges Zeitfenster pro Antrag eingeräumt.

Nachdem auf formale Ausschlusskriterien geprüft wurde, erfolgt die Bewertung der Projektanträge durch die Gutachter/innen. Diese bewerten voneinander unabhängig. Die individuellen Noten werden nach einem bestimmten Schlüssel errechnet. Zum Schluss wird die Gesamtbewertung aller Gutachter/innen als Median der Einzelpunktzahlen errechnet. Es gibt keine Konsensdiskussionen der Begutachtenden, sondern es entscheidet lediglich der Zahlenwert. Die Anträge werden so bewertet, wie sie vorliegen: Nachverhandlungen sind nicht mehr möglich. Die Antragstellenden erhalten eine kurze standardisierte Rückmeldung.

Kriterien

Maximale Punktzahl KMU-Instrument Phase 1 KMU-Instrument Phase 2

Excellence

5

4

3

Impact*

5

4

4

Implementation

5

4

3

Gesamt

15

13

12

* „Impact“ wird 1,5-fach gewichtet

Das Kriterium "Impact" wird als erstes bewertet, danach folgen die Exzellenz der Innovation und das Potenzial und Leistungsfähigkeit des Unternehmens/Konsortiums (Implementation). Für die Phase 1 gilt ein Grenzwert von 4 Punkten für jedes der drei Kriterien. Für die Phase 2 liegt dieser in den Kriterien "Excellence" und "Implementation" bei 3 Punkten und im Kriterium "Impact" bei 4 Punkten. Der Gesamtgrenzwert, bestehend aus der Summe der Einzelkriterien, muss 13 Punkte in Phase 1 und 12 Punkte in Phase 2 erreichen. Für das anschließende Ranking, in dem alle Anträge, die den Schwellenwert erreicht haben, berücksichtigt werden, wird der Impact-Teil jeweils 1,5-fach gewichtet.

Detaillierte Begutachtungskriterien

Impact (x 1,5)

  • überzeugende Beschreibung, dass es einen Markt für die Innovation gibt,
  • anvisierte Nutzer sind klar beschrieben,
  • gutes Verständnis der Marktbedingungen, Wachstumsrate, wettbewerblicher Lösungen und der wichtigsten Stakeholder oder ein Plan, um dies zu erreichen,
  • realistische Beschreibung, inwiefern die Innovation das Potenzial hat, das Wachstum des antragstellenden Unternehmens zu beschleunigen,
  • Passfähigkeit mit der Gesamtstrategie des Unternehmens, Erfahrung in Kommerz und Management und das Bedürfnis kommerzieller Nutzung sollen aufgezeigt werden,
  • ein erster Kommerzialisierungsplan ist umrissen und es wird erklärt, wie dieser weiterentwickelt werden soll,
  • klare europäische Dimension,
  • realistische Beschreibung des Status und der Strategie zum Schutz des Wissens (IPR)

Exzellenz

  • Innovation zielt auf die Erschließung neuer Marktchancen ab,
  • realistische Beschreibung des derzeitigen Entwicklungsstandes, des Mehrwerts der Innovation, Verständnis konkurrierender Lösungen,
  • guter Abgleich mit bestehenden kommerziellen Lösungen oder beinhaltet einen Plan, um diese Informationen zu erhalten,
  • der zu entwickelnde Ansatz und die Aktivitäten sind konsistent mit dem erwarteten Impact des Projekts,
  • erwartete Leistungen (performances) der Innovation sind überzeugend und haben relevantes kommerzielles Potenzial; sie sind wahrscheinlich besser als alternative Lösungen,
  • gutes Verständnis von sowohl Risiken als auch Chancen bezogen auf eine erfolgreiche Markteinführung der Innovation, sowohl von einem technischen als auch von einem ökonomischen Blickwinkel,
  • Fähigkeit zum bahnbrechenden Umsturz (disruptive breakthrough capacity)

Implementation

  • Unternehmen als Ganzes,
  • der Antrag zeigt, dass das Projekt über die relevanten Ressourcen (Personal, Ausstattung, Netzwerke etc.) verfügt, um seine Aktivitäten unter den bestmöglichen Bedingungen zu entwickeln,
  • wenn relevant, Beschreibung eines realistischen Wegs, wie Hauptakteure/Partner/Unterauftragnehmer involviert werden sollen
  • Der Antrag enthält einen realistischen Zeitrahmen und eine umfassende Beschreibung der Arbeit. Die Kostenverteilung wird bei Phase 1 nicht bewertet.
  • Das Team besitzt die relevante technische/wissenschaftliche/Management Erfahrung, inklusive eines guten Verständnisses der relevanten Marktaspekte für die jeweilige Innovation. Falls relevant, enthält der Antrag einen Plan, um fehlende Kompetenzen zu erlangen.


Beachten Sie auch die Tipps der Gutachter/innen zur Antragstellung für das KMU-Instrument.