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"Gematcht"-was nun?

„Gematcht“ – was nun?

 

Ein „Match“ ist ein erfolgreicher Treffer bei der Suche nach Business- oder Technologieprofilen bzw. nach Projektpartnern für europäische Forschungsprojekte.

Die Kontaktdaten des jeweiligen Profileigentümers sind stets nur dessen betreuendem  EEN-Partner bekannt. Der EEN-Partner des Interessenten kennt den EEN-Partner des Profileigentümers, nicht aber diesen selbst. Der Interessent kennt nur das Herkunftsland des Profils, Art und Größe des Profileigentümers und seinen eigenen EEN-Partner.

Dieses Anonymitätsprinzip wird auch dadurch abgesichert, dass die Profile keine anderen Herkunftszeichen enthalten wie z.B. Markenzeichen, Produkthandelsnamen,  Firmenlogos, Links auf Websites oder Patentnummern. Selbst wenn ein Profileigentümer solche Inhalte möchte, wird es von der EEN-Netzwerkagentur  EASME unterbunden:

Phase der Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme wird damit eingeleitet, dass der Interessent eine Interessenbekundung (Expression of Interest, EoI) erzeugt. Dies ist auf zwei Wegen möglich:

  • Durch direkte formlose Information an seinen eigenen EEN-Partner unter Nennung der POD-Identifikationsnummer (z.B. UKTR20150103001) und/oder
    des (exakten!) Profiltitels. In der Folge erstellen EEN-Partner und Interessent eine EoI und übermittelten diese über die Online-Plattform Merlin. Dies ist die Vorzugsvariante.
  • Ein geöffnetes Profil aus einer Trefferliste enthält einen Button „Request more Information“. Dort kann man unter Beantwortung von 3 Standardfragen zur Art der Kooperation, die gesucht wird, welche Informationen fehlen oder unklar sind (allererste auftretende Fragen) und nach Informationen zum eigenen Unternehmen/Einrichtung nebst eigenen Kontaktdaten eine EoI direkt online erzeugen. Dies ist nicht die Vorzugsvariante, da das interne Benachrichtigungssystem häufig dafür sorgt, dass der EEN-Partner des Profileigners sich bei dem des Interessenten meldet, bevor der informiert ist.

In der Folge evaluiert der Profileigentümer die eingehenden Interessenbekundungen, selektiert diejenigen, mit denen er Kontakt aufnehmen möchte und übermittelt diesen seine Kontaktdaten direkt oder über die EEN-Partner. Zusätzlich können auf direktem Weg oder über die EEN-Partner weitere Informationen ausgetauscht werden. Gehört der Interessent nicht zu den selektierten, ist der Vorgang mit einer diesbezüglichen Information an ihn beendet.

Phase der Verhandlungen

In der folgenden Phase der Verhandlungen stehen die EEN-Partner je nach Bedarf für weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung. In der Phase der Verhandlungen werden Art, Umfang und weitere Randbedingungen der künftigen Kooperation festgelegt. Dazu gehören ggf. auch vertragliche Vereinbarungen, die in der Regel mit einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-disclosure agreement, NDA)  beginnen.

Phase der Umsetzung

In der Phase der Umsetzung werden die Kooperationsbeziehungen abgewickelt. Gegenstand und Dauer der Kooperationsbeziehungen können extrem unterschiedlich sein. Vom simplen Austausch von Mustern zum Test über den Technologieerwerb und die Zusammenarbeit bei der Implementierung, über einen gemeinsamen europäischen Projektantrag bis zum Aufbau eines Joint-Venture in einem Drittland ist alles denkbar. Dem entsprechend gestaltet sich auch die Zeitachse.

Phase des Reporting

Unabhängig von und parallel zur Phase der Umsetzung wird das Reporting in Gang gesetzt.
Die Leistungen des EEN werden durch die Europäische Kommission und in Sachsen durch den Freistaat zu insgesamt 100% gefördert. Daher ist ein Nachweis des Netzwerkes über die erzielten Ergebnisse nötig.

Zählbare Ergebnisse sind u.a. die Anzahl der durch den EEN-Partner erstellten Profile, die Anzahl der behandelten Interessenbekundungen und die Anzahl der daraus generierten Kooperationen. Letztere beide sind Maßstab für die Qualität der Profile.

  • Die Dokumentation der Kooperationsbeziehung erfolgt durch die Unterzeichnung je eines Confirmation Letter durch die Repräsentanten der beteiligten Kooperationspartner (enthält beide Partneradressen, Titel, Art und Startdatum der Kooperation, die ID beider EEN-partner und der Ansprechperson, Zulassung/Verbot der Veröffentlichung durch den jeweiligen Partner).
  • Weiterhin erstellen die EEN-Partner einen Cooperation Report, der kurz beide Kooperationspartner, den Gegenstand der Kooperation und die Beiträge der EEN-Partner zum Prozess enthält.

Beide Papiere werden unter Einhaltung der Geheimhaltungsforderungen der Partner erstellt.

Nur wenn beide Partner unterschriftlich zugestimmt haben, kann der Report für Fallstudien innerhalb des Netzes verwendet werden und steht für eine – kostenfreie und journalistisch aufgearbeitete – Success Story zur Wahl, die auf der Netzwerkplattform veröffentlicht wird.