Hochschulgremien
An einer Universität gibt es verschiedene Gremien, in denen auch studentische Vertreter*innen zu finden sind.
Auf dieser Seite findet ihr die Studierenden, welche die Fachschaft Chemie in einem Gremium der TU Chemnitz vertreten, und auch, was genau die Aufgabe dieser Gremien ist.
Eure Vertreter*innen in den Gremien der TU Chemnitz
Senat | Marius Hirschfeld | Promotionsstudent |
Erweiterter Senat | Marius Hirschfeld | Promotionsstudent |
Student_innenrat | Marius Hirschfeld | Promotionsstudent |
Fakultätsrat | Sandra Krause | Master Chemie |
Studienkommission Chemie (Bachelor/Master) | Finn-Jonas Kross Anne Krenkel Matthias Bärmann Alina Pril |
Master Chemie Master Chemie Master Chemie Master Chemie |
Prüfungsausschuss Chemie (Bachelor/Master) | Eric Rüger | Master Chemie |
Studienkommission Advanced Functional Materials (Master) | Dipesh Suhagiya Patricia Godermajer Maria Saladina Christian Wenzel |
Master AFM Promotionsstudentin Promotionsstudentin Master AFM |
Prüfungsausschuss AFM (Master) | Sandhya Tammireddy | Master AFM |
Referent für Verkehr des Student_innenrates | Marius Hirschfeld | Promotionsstudent |
Senat/erweiterter Senat
Der Senat und der erweiterte Senat sind die höchsten Zentralen Gremien der Universität. In ihnen sind alle Mitgliedergruppen der Universität vertreten, wobei die Hochschullehrer jeweils über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen. Die Studentenschaft entsendet drei Vertreter in den Senat und sieben weitere Vertreter in erweiterten Senat. Der Senat hat nach §81, SächsHSG unter anderem folgende Aufgaben:
- Beschluss der Ordnungen der Universität
- Wahl und Abwahl der Prorektoren
- Stellungnahme zu Studien und Prüfungsordnungen
- Vorschläge für die Berufung von Mitgliedern des Hochschulrates
- Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre
- u.a.
Die Aufgaben des erweiterten Senates sind nach §81a, SächsHSG:
- Wahl und Abwahl des Rektors
- Beschluss und Änderung der Grundordnung der TU
Kommission für Lehre und Studium/Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Die o. g. Kommissionen sind ständige Kommissionen des Senates. Sie unterstützen den Senat in der Wahrnehmung der folgenden in §81, SächsHSG festgeschriebenen Aufgaben:
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Lehre und Forschung, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen
- Stellungnahme zu Studien und Prüfungsordnungen
Wahlausschuss der Universität
Der Wahlausschuss der Universität legt die Wahltermine auf Ersuchen des Kanzlers fest und entscheidet über Wahlanfechtungen.
Student_innenrat
Je nach ihrer Größe hat jede Fachschaft zwei bis fünf Sitze im Student_innenrat, der FSR Chemie hat zwei Sitze. Der Student_innenrat vertritt alle Studenten der TU. Laut SächsHSG (§24, Absatz 3) hat er folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten
- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten
- Förderung des freiwilligen Studentensports
- Pflege überregionaler und internationaler Studentenbeziehungen
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten
In den verschiedenen Referate des Studentenrates kann jeder Student mitwirken. Wenn Ihr Interesse daran habt, etwas gutes beizubehalten oder etwas weniger gutes zu ändern, könnt Ihr ja mal einen Blick auf die StuRa-Homepage werfen oder Ihr meldet euch bei uns.
Wahlausschuss der Studentenschaft
Der Wahlausschuss der Studentenschaft besteht aus fünf studentischen Mitgliedern und dem Wahlleiter und seinem Stellvertreter. Alle Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Studentenrat bestellt. Der Wahlausschuss überwacht und organisiert die Wahl der Studentenschaft.Der Wahlausschuss entscheidet unter Anderem über Wahlanfechtungen.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat besteht aus elf zu wählenden Mitgliedern. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: sechs Hochschullehrer, zwei akademische Mitarbeiter, zwei Studierende und ein sonstiger Mitarbeiter. Der Fakultätsrat ist zuständig für fast alle Lehre und Forschung betreffenden Angelegenheiten. Einige seiner Aufgaben sind laut §88, SächsHSG:
- Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen
- Planung des Studienangebotes
- Gewährleistung der Studienfachberatung der Studierenden
Probleme mit dem Studium oder Ideen können von Euch über den Fachschaftsrat in den Fakultätsrat eingebracht werden. Meldet Euch einfach bei uns.
Studienkommission
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät eine Studienkommission einberufen. Diese besteht aus Lehrenden der Fakultät und Studierenden. Sie "erfüllt beratende Aufgaben, die für die sinnvolle Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums bedeutsam sind ... " (SächsHSG, §91, Absatz 2).
Prüfungsausschuss
Vom Fakultätsrat wird für jeden Studiengang der Fakultät ein Prüfungsausschuss einberufen. In der Chemie besteht dieser aus drei Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und Ausnahmefälle, die auf Antrag eines Kandidaten beraten werden.