Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik


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Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Studiendauer

§ 3 Studienbeginn

§ 4 Studienvoraussetzungen

§ 5 Studienziel

§ 6 Merkmale des Studiums

§ 7 Studieninhalte des Grundstudiums

§ 8 Gliederung des Grundstudiums

§ 9 Studieninhalte des Hauptstudiums

§ 10 Gliederung des Hauptstudiums

§ 11 Leistungsnachweise

§ 12 Prüfungen

§ 13 Studienberatung

§ 14 Schlußbestimmungen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

§ 1 Geltungsbereich

Aufgrund von § 25 (1) des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SHG) vom 4. August 1993 hat der Senat der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau am 12.7.1994 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der TU Chemnitz-Zwickau Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Informatik an der TU Chemnitz-Zwickau.(Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden in dieser Studienordnung nicht die Formulierungen für beide Geschlechter aufgeführt, der Text soll jedoch so verstanden werden, als würden beide verwendet.)

§ 2 Studiendauer

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Diplomprüfung und Anfertigung der Diplomarbeit neun Semester.

§ 3 Studienbeginn

Das Studium der Informatik kann nur zu Beginn des Studienjahres, zum Wintersemester, aufgenommen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

(1)Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

(2)Ein erfolgreiches Studium der Informatik setzt die Fähigkeit zum abstrakten Denken, gute Grundkenntnisse in den Fächern Mathematik und Physik sowie Sicherheit im Umgang mit der deutschen und der englischen Sprache voraus.

§ 5 Studienziel

(1)Das Studium der Informatik soll die Grundlagen des Faches in theoretischer, praktischer, technischer und anwendungsorientierter Hinsicht vermitteln. Es soll die Studenten befähigen, selbständig Probleme zu lösen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Einsatz und der Anwendung von informationsverarbeitenden Systemen auftreten. Die Fähigkeit, sich auf ein breites Anwendungsspektrum und wechselnde Aufgabengebiete einstellen zu können, ist dabei für den Diplom-Informatiker unerläßlich. Die Ausbildung trägt dem durch ein breites, grundlagenorientiertes Studium und durch ein umfassendes Angebot an praktischen Arbeiten Rechnung.

Der an der TU Chemnitz-Zwickau angebotene Diplomstudiengang Informatik bietet eine Ausbildung in den Kernfächern der Informatik, um die Breite der Informatik zu lehren. Darüber hinaus wird exemplarisch in einem Vertiefungsgebiet bis zum neuesten Stand der Forschung ausgebildet.

Das Nebenfach dient der Vorbereitung der Anwendung der Informatik und der Kommunikation mit Fachleuten von Anwendungsgebieten. Es eröffnet Absolventen gute berufliche Chancen auch in anderen Branchen.

(2)Von einem Absolventen des Diplomstudiengangs Informatik wird erwartet, daß er den wissenschaftlichen Stand seines Faches kennt und in der Lage ist, komplexe, aus den Anwendungen kommende Probleme zu erfassen, sie mit geeignetem Abstraktionsvermögen zu strukturieren und sie unter Kenntnis der Möglichkeiten von Hardware und Software einer Lösung zuzuführen. Dies setzt unter anderem das Verständnis für präzise Beschreibungsformen durch formale Sprachen und das Verstehen des Ablaufs und der Effizienz von maschinellen Informationsverarbeitungsprozessen voraus. Besondere Bedeutung kommt der Fähigkeit zu, sich den sich wandelnden Bedingungen der Praxis der Informationsverarbeitung anpassen zu können und diesen Wandel aktiv mitzugestalten.

Für das Gespräch mit Anwendern und als deren Partner bei der Lösung von Problemen mit Hilfe der Datenverarbeitung muß der Diplom-Informatiker für die Kommunikation aufgeschlossen und in der Lage sein, Aufgabenstellungen sachgemäß so zu formulieren, daß sie auf Datenverarbeitungsanlagen behandelt werden können. Der Entwicklung dieser Fähigkeit dient das Studium eines Anwendungsgebiets der Informatik im Nebenfach. Nebenfächer können u. a. aus den Gebieten Elektronik, Maschinenbau, Mathematik, Umwelttechnik und Wirtschaftswissenschaften gewählt werden. Weitere individuelle Nebenfächer können durch den Prüfungsausschuß zugelassen werden.

(3)Das Studium der Informatik ist auf anspruchsvolle Tätigkeitsbereiche in Industrie (Entwurf, Planung, Fertigung), Handel, Versicherungen, Unternehmensberatung, öffentlicher Verwaltung, Dienstleistungen, Lehre und Forschung ausgerichtet.

(4)Nach bestandener Diplomprüfung gemäß der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der TU Chemnitz-Zwickau wird der akademische Grad "Diplom-Informatiker" beziehungsweise "Diplom-Informatikerin" (abgekürzt "Dipl.-Inf.") verliehen.

§ 6 Merkmale des Studiums

(1)Die Regelstudiendauer beträgt neun Semester. Das Studium ist unterteilt in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Diplomprüfung abgeschlossen wird. Zur Diplomprüfung gehört die Anfertigung einer Diplomarbeit.

(2)Das Grundstudium beinhaltet Pflichtlehrveranstaltungen, die die Grundlage für das anschließende Hauptstudium bilden.

Neben Vorlesungen und Übungen bestimmen Praktika und ein Proseminar das Grundstudium.

(3)Im Hauptstudium wird mit den Pflichtlehrveranstaltungen in den Kerngebieten der Informatik eine solide Basis für die selbständige Wissensaneignung im breiten Spektrum der Informatikgebiete geschaffen. Die individuelle Ausrichtung der Ausbildung in einem sich stark im Wandel befindlichen Fach wird durch eine große Flexibilität der Wahl des Vertiefungsgebietes und der dazugehörigen Lehrveranstaltungen erreicht. Vorlesungen, Übungen, Praktika, Hauptseminare und die Studienarbeit sind Lehrveranstaltungsformen des Hauptstudiums.

Die Wahl des Vertiefungsgebietes erfolgt mit Beginn des Hauptstudiums nach einer individuellen Studienberatung.

(4)Das Studium im Nebenfach, das durch den Studenten aus dem Angebot gewählt wird, soll die Grundlagen eines Anwendungsgebiets der Informatik vermitteln. Es beginnt im Grundstudium.

(5)In Vorlesungen wird der Lehrstoff durch den Professor in regelmäßig abgehaltenen Vorträgen dargestellt.

Übungen sind Veranstaltungen, in denen die Durcharbeitung des Lehrstoffes einer zugehörigen Vorlesung, der Erwerb von Fertigkeiten für die Anwendung und die Schulung in der Fachmethodik unter aktiver Mitarbeit der Studenten erfolgt.

In Proseminaren und Hauptseminaren soll beim Studenten die Fähigkeit gefördert werden, sich in der Regel anhand von Literatur über ein Thema zu informieren, sich im mündlichen Vortrag damit auseinanderzusetzen und seine Stellungnahme in der Diskussion zu vertreten. Für die Durchführung von Hauptseminaren sind Professoren verantwortlich, die die Themen auswählen und die Diskussion leiten.

Praktika sind Lehrveranstaltungen, die zum Vermitteln praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten dienen. Die Studenten sollen die Handhabung und den zweckmäßigen Einsatz von Werkzeugen und Geräten erlernen.

Ein Kompaktkurs ist eine über einen eng begrenzten Zeitraum zusammenhängend durchgeführte Lehrveranstaltung.

Die Studienarbeit ist eine selbständige wissenschaftliche Arbeit, die in der Regel in einer Gruppe innerhalb von sechs Monaten ausgeführt wird. Sie dient der Vertiefung und Ergänzung des in Vorlesungen, Übungen und Praktika vermittelten Stoffes. Ein wesentliches Merkmal von Studienarbeiten ist der größere Umfang der zu bearbeitenden Aufgabenstellung, so daß die Probleme der Aufgabenteilung, Schnittstellenfestlegung, der Arbeitsorganisation und der Kommunikation in Gruppen behandelt werden können.

Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Informatik oder den Anwendungen der Informatik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie besteht aus der schriftlichen Arbeit und der öffentlichen Verteidigung.

(6)Besondere Aufmerksamkeit wird der Ausprägung praktischer Fertigkeiten gewidmet, die durch ein Praktikum im Vertiefungsgebiet herausgebildet werden. Rechenanlagen sind sowohl Gegenstand der Ausbildung als auch Werkzeuge. Zur Lösung von Aufgaben in Übungen und Praktika sind deshalb stets praktische Arbeiten am Rechner erforderlich. Hierfür stehen geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung.

§ 7 Studieninhalte des Grundstudiums

(1)Die Studieninhalte richten sich nach dem in § 5 genannten Studienziel. Das Grundstudium dient der Vermittlung von Grundlagen der Informatik, der Mathematik und des gewählten Nebenfachs.

(2)Die Vorlesungen der Informatik im Grundstudium bilden die Basis der Informatikausbildung. Sie vermitteln grundlegende Kenntnisse über Programmierung, den Aufbau von Digitalrechnern und die formalen Grundlagen der Informatik. Sie werden ergänzt durch Übungen, Praktika und ein Proseminar.

(3)Die Inhalte der mathematischen Lehrveranstaltungen sind den Erfordernissen der Informatik und ihren Anwendungen angepaßt und stammen aus den Gebieten Lineare Algebra und algebraische Strukturen, diskrete und numerische Mathematik, Analysis und Stochastik.

(4)Im Grundstudium vermitteln die Lehrveranstaltungen des Nebenfachs die Grundlagen im entsprechenden Fach.

§ 8 Gliederung des Grundstudiums

(1)Das Grundstudium umfaßt vier Semester. Der Student entscheidet sich im Grundstudium für eines der möglichen Nebenfächer.

(2)Die Pflichtlehrveranstaltungen des Grundstudiums in Informatik sind im folgenden Studienplan für das Grundstudium enthalten.

Die Zahlenangaben beziehen sich auf Vorlesungen/Übungen bzw. Proseminare/Praktika und werden in SWS (Semesterwochenstunden) angegeben.

_________________________________________________________________________________________
Semester                                1.      2.      3.      4.     Summe
_________________________________________________________________________________________
Mathematik                              4/2     4/2     4/2     4/2     24
Praktische Informatik                                                   18
        Algorithmen und Programmierung  4/2
        Datenstrukturen                         4/2
        Höhere Programmiersprachen                              2/0
        Softwarepraktikum                                       0/0/4
Technische Informatik                                                   20
        Digitaltechnik                  4/2
        Rechnerorganisation                     4/2
        Maschinenorientierte Programmierung             2/2
        Hardwarepraktikum                               0/0/4
Theoretische Informatik                                                 12
        Theoretische Informatik I                       4/2
        Theoretische Informatik II                              4/2
Proseminar                                      0/2     o.0/2   o.0/2   2
Nebenfach                               (Stundenverteilung s. Anlage 2) 10
_________________________________________________________________________________
Summe + 10 Nebenfach                    18      20      22      16      86
_________________________________________________________________________________
Die Übersicht über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ist in Anlage 1 angegeben.

(3)Die Pflichtlehrveranstaltungen im Grundstudium für die einzelnen Nebenfächer sind in Anlage 2 enthalten.

(4)Die Studienpläne enthalten nur Veranstaltungen, die nötig sind, um die für die Diplom-Vorprüfung erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus wird empfohlen, durch den Besuch weiterer Veranstaltungen der TU Chemnitz-Zwickau und selbständiges Arbeiten mit Büchern diese Kenntnisse zu erweitern, das Verständnis zu vertiefen und sich in allgemeinen Fragen zu bilden.

§ 9 Studieninhalte des Hauptstudiums

(1)Das Hauptstudium dient der Vertiefung sowohl des fachspezifischen Wissens als auch der Kenntnisse im Nebenfach. Es bietet jedem Studenten die Möglichkeit der freien Auswahl von Veranstaltungen aus Vertiefungsgebieten der Informatik.

Die Pflichtstudienberatung zur Wahl eines Vertiefungsgebietes sollte bereits während oder nach Abschluß des Grundstudiums wahrgenommen werden. Sie ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung.

(2)Das Hauptstudium in Informatik besteht aus der Vermittlung von Grundlagenwissen über Kerngebiete der Informatik in den Pflichtlehrveranstaltungen, von vertieftem Wissen exemplarisch über ein Vertiefungsgebiet in Wahlpflichtlehrveranstaltungen und von Wissen über die Anwendung der Informatik in einem Nebenfach.

(3)Die Pflichtlehrveranstaltungen sind:

Betriebssysteme
Datenbanken I
Rechnernetze
Rechnerarchitektur
Computergraphik
Theorie der Programmiersprachen
Künstliche Intelligenz
Theoretische Informatik III.

(4)Als Vertiefungsgebiete werden zur Zeit angeboten:

Algorithmen und Komplexität
Betriebssysteme
Datenbanken
Entwurf technischer Systeme
Graphische Datenverarbeitung und Visualisierung
Künstliche Intelligenz
Modellierung und Simulation
Parallele und verteilte Systeme
Programmierung und Parallelverarbeitung
Rechnernetze
Softwaretechnologie.

Die Liste der Vertiefungsgebiete wird jeweils zu Beginn eines Studienjahres aktualisiert. Die Wahlpflichtlehrveranstaltungen der Vertiefungsgebiete sind in Anlage 3 aufgeführt.

Lehrveranstaltungen können durch neuere aus der aktuellen Forschung ersetzt bzw. ergänzt werden.

Es ist jedoch gesichert, daß ein Student das gewählte Vertiefungsgebiet innerhalb von zwei Jahren absolvieren kann.

(5)Im Hauptstudium sind ein Hauptseminar, ein Informatik-Praktikum und eine Studienarbeit im Vertiefungsgebiet zu absolvieren. Weiterhin sind die Lehrveranstaltungen Datenschutz und Datensicherheit sowie Ergonomie in der Informatik zu besuchen.

(6)Es wird empfohlen, auch berufsbezogene Wahlvorlesungen, die von Fall zu Fall angeboten werden, zu besuchen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, an Exkursionen der Professuren teilzunehmen.

(7)Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums der einzelnen Nebenfächer umfassen die in Anlage 4 angegebenen Lehrgebiete.

§ 10 Gliederung des Hauptstudiums

(1)Das Hauptstudium umfaßt in der Regel einschließlich Diplomarbeit und der Prüfungszeiten fünf Semester.

(2)Empfohlener Zeitplan für das Hauptstudium

_________________________________________________________________________________
Semester                        5.      6.      7.      8.      Summe
_________________________________________________________________________________


Pflichtlehrveranstaltungen      20      12      -       -       32


Wahlpflichtlehrveranstaltungen  -       4       8       8       20


Praktikum                       -       -       4       -       4


Hauptseminar                    -       -       2       -       2


Studienarbeit                   -       -       -       8       8


Nebenfach                       -       4       6       2       12


Datenschutz und Datensicherheit 2       -       oder 2  -       2


Ergonomie in der Informatik     -       2       -       oder 2  2 


_________________________________________________________________________________


Summe                           22      22      20      18      82


_________________________________________________________________________________
Die Zahlenangaben entsprechen Semesterwochenstunden.

Die Übersicht über die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ist in Anlage 5 angegeben.

§ 11 Leistungsnachweise

(1)Nachweise von Studienleistungen werden in Form unbenoteter Scheine vergeben. Der Nachweis wird erteilt aufgrund von Testatgesprächen, Vorträgen, Klausuren bzw. sonstigen schriftlichen Ausarbeitungen.

(2)In Fragen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, ist der Prüfungsausschuß zuständig.

Studienzeiten im Studiengang Informatik an anderen wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet.

§ 12 Prüfungen

(1)Für die Diplom-Vorprüfung sind die Prüfungsfristen, die Zulassungsvoraussetzungen, das Zulassungsverfahren und der Umfang der Diplom-Vorprüfung im Hauptfach durch § 3, Abs. 4, § 11, § 6, § 17, § 18 der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik geregelt. Die Diplom-Vorprüfung muß insgesamt bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 7. Semesters erfolgreich abgelegt werden.

(2)Die Zulassungsvoraussetzungen und der Umfang der Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung bzw. Diplomprüfung im Nebenfach ist in der Anlage der Diplomprüfungsordnung festgelegt und bezieht sich auf die Inhalte der jeweiligen Vorlesungen gemäß § 8, Abs. 3 und § 9, Abs. 7 dieser Ordnung.

(3)Für die Diplomprüfung sind die Prüfungsfristen, die Zulassungsvoraussetzungen, das Zulassungsverfahren und der Umfang der Diplomprüfung durch § 3, Abs. 5, § 6, § 21 und § 22 der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik geregelt. Die Diplomprüfung muß insgesamt bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des 16. Semesters erfolgreich abgeschlossen werden.

(4)Der Kandidat hat ein Vorschlagsrecht für Prüfer von mündlichen Prüfungen. Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung der vorgeschlagenen Prüfer besteht nicht.

(5)Fristen, Voraussetzungen, Umfang und Ausführungsmöglichkeiten für die Diplomarbeit sind in § 10 der Diplomprüfungsordnung geregelt.

Das Thema der Diplomarbeit ist aus dem Vertiefungsgebiet zu wählen.

§ 13 Studienberatung

Die Studienberatung liegt in der Verantwortung der Fakultät Informatik und wird von den Professoren der Fakultät durchgeführt.

Der Student muß bis zur Meldung zur ersten Fachprüfung der Diplomprüfung mindestens an einer Studienberatung teilgenommen haben.

§ 14 Schlußbestimungen

Diese Studienordnung gilt für die ab Wintersemester 1992 immatrikulierten Studenten. Für alle früher immatrikulierten Studenten gelten Übergangsregelungen, die der Prüfungsausschuß festlegt.

Die Studienordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 29.03.1994 angezeigt. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau in Kraft.

Chemnitz, den 12.07.1994

Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau

Prof. Dr. Hecht

Anlage 1

Übersicht über die im Grundstudium zu erbringenden Studienleistungen und die zur Diplom-Vorprüfung gehörenden Fachprüfungen

Mathematik                      Mathematik I                    4/2     Schein
                                Mathematik II                   4/2     Schein
                                Mathematik III                  4/2     Schein
                                Mathematik IV                   4/2     Schein
Zulassungsvoraussetzung:        2 aus 4 Scheinen
Fachprüfung:                    Klausur
Prüfungsabschnitt:              4. Semester
Praktische Informatik Algorithmen und Progr. 4/2 Schein Datenstrukturen 4/2 Höhere Progr.sprachen 2/0 Softwarepraktikum 0/0/4 Schein Zulassungsvoraussetzung: 2 Scheine Fachprüfung: Klausur Prüfungsabschnitt: 4. Semester

Technische Informatik Digitaltechnik 4/2 Rechnerorganisation 4/2 Schein Masch.orientierte Progr. 2/2 Hardwarepraktikum 0/0/4 Schein Zulassungsvoraussetzung: 2 Scheine Fachprüfung: Klausur Prüfungsabschnitt: 3. Semester

Theoretische Informatik Theoretische Informatik I 4/2 Schein Theoretische Informatik II 4/2 Zulassungsvoraussetzung: 1 Schein Fachprüfung: Mündliche Prüfung Prüfungsabschnitt: 4. Semester

Zeitlich letzte Informatikprüfung Zulassungsvoraussetzung: Schein Proseminar

Nebenfach Fächer siehe Anlage 2 Zulassungsvoraussetzung: 1 Schein Fachprüfung: Teilprüfungen

Anlage 2

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen der Nebenfächer im Grundstudium

___________________________________________________________________________________________
Semester                                                        1.      2.      3.      4.
___________________________________________________________________________________________
Angewandte Mechanik Pflicht: Statik (Technische Mechanik I) 2/2 Pflicht: Festigkeitslehre I (Technische Mechanik II) 2/2 Wahlpflicht: Festigkeitslehre II (Technische Mechanik III) oder 2/2 Dynamik (Technische Mechanik IV) 2/2

Maschinenbaukonstruktion Pflicht: Statik (Technische Mechanik I) 2/2 Pflicht: Festigkeitslehre I (Technische Mechanik II) 2/2 Pflicht: Konstruktionslehre I 1/1 Fakultativ: Konstruktionslehre II 2/1

Produktionstechnik Pflicht: Statik (Technische Mechanik I) 2/2 Pflicht: Konstruktionslehre I 1/1 Pflicht: Fertigungstechnik I 2/0 Wahlpflicht: Konstruktionslehre II oder 2/1 Fertigungstechnik II 2/1

Fabriksysteme Wahlpflicht: Statik (Technische Mechanik I) oder 2/2 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 3/1 Pflicht: Meß-und Regelungstechnik 2/0/1 2/1/1

Wahlpflicht: Statik (Technische Mechanik I) oder 2/2 Allgemeine Betriebswirtschaftlehre 4/1 Pflicht: Meß-und Regelungstechnik 2/0/1 2/1/1

Elektronik Pflicht: Elektrotechnische Grundlagen 2/1 Pflicht: Elektronische Grundlagen 2/1 Pflicht: Elektronische Bauelemente 2/1 Pflicht: Grundschaltungen der Elektronik 2/1/2

Mathematik Wahlpflicht: Diskrete math. Strukturen für Informatiker oder 4/2 Optimierung I 4/2 Numerische Mathematik für Informatiker oder 4/2 Math. Grundlagen der Computergeometrie 4/2

Betriebswirtschaftslehre Pflicht: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 3/1oder3/1 Wahlpflicht: Veranstaltungen über 6 SWS aus: Marketing und Vertrieb (2/1) Personalführungslehre (2/1) Investitionen (2/1) Kosten- und Leistungsrechung (2/1) Grundlagen Organisation und Personal (1/0) Produktionswirtschaft/Industriebetriebslehre (2/1) Vorlesung aus dem Angebot der Rechtswissenschaften (2/1)

Operations Research Pflicht: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 3/1oder3/1oder3/1 Pflicht: Operations Research 2/1 Pflicht: Produktionswirtschaft 2/1

Berufs- Betriebs- und Wirtschaftspädagogik Pflicht: Geschichte und Konzepte der Berufserziehung 2/0 Pflicht: Systeme und Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung 0/2 Pflicht: Grundfragen beruflicher Bildung 0/2 Pflicht: Didaktik der Methodik der Berufsbildung 1/1 Pflicht: Berufspädagogisch-Psychologische Aspekte der Adoleszens und des Erwachsenenalters 0/2

Umwelttechnik Pflicht: Thermodynamik I 2/1 Fakultativ: Thermodynamik II 2/1 Pflicht: Grundlagen der Chemie 2/0 Pflicht: Enegiewirtschaft 3/0 Wahlpflicht: Wärmeübertragung oder 4/2 Energietechnik 2/0

Englisch in Alltags- und Fachkommunikation Pflicht: UNICERT, Zertifikatstufe 3 10 Modul 1 Modul2 Modul3

Psychologie Pflicht: Allgemeine Psychologie 2/0 Pflicht: Sozialpsychologie 2/0 Pflicht: Proseminar Bereich Allgemeine Psychologie 0/2 Pflicht: Proseminar bereich Methoden 0/2 Pflicht: Veranstaltungen aus dem Angebot der Bereiche Allgemeine Psychologie, Sozialpsychologie und Methoden 2/0

Polygraphische Technik Pflicht: Stoffe der Polygraphie und Stoffprüfung 2/1 Pflicht: Verfahren der Druckvorstufe 2/1 Pflicht: Maschinen der Druckereitechnik 2/0 Pflicht: Druckpresse (einschl Nonimpact Printing) 2/0 Wahlobligatorisch: Praktikum DTP/DTR (2. Semester) Praktikum Offsetdruck (2. oder 4. Semester) Praktikum Druckqualität u. Farbmetrik (2. oder 3. Semester) Praktikum Digitaldruck (4. Semester)

Anlage 3

Wahlpflichtlehrveranstaltungen der Vertiefungsgebiete

1. Algorithmen und Komplexität
Algorithmische Zahlentheorie
Computeralgebra
Diskrete Simulation
Diskrete Strukturen
Grundlagen der Compilertechnik
Kombinatorische Algorithmen
Komplexität Boolescher Funktionen
Logik und Komplexität
Methoden der Compilerentwicklung
Parallele Algorithmen
Probabilistische Algorithmen
Verifikationstheorie
2. Betriebssysteme
Benutzeroberflächen
Echtzeitbetriebssysteme
Entwurf verteilter Systeme
Grundlagen der Compilertechnik
Multimedia-Systeme
Protokolle und Management
Software-Werkzeuge
Stochastische Modelle und Leistungsbewertung komplexer Systeme
Theorie der Betriebssysteme
Verteilte Betriebssysteme
3. Datenbanken
Benutzeroberflächen
CAD-Systemgrundlagen
Datenbanken II
Datenbanken III
DBMS-Implementation
Information-Retrieval-Systeme
Informationssysteme
Verteilte Datenbanken
4. Entwurf technischer Systeme
Entwurf verteilter Systeme
Implementierung, Verifikation und Bewertung von technischen Systemen
Logikprogrammierung
Methodik und Modellierung des Entwurfs von technischen Systemen
Software-Werkzeuge
Softwaretechnologie I
Spezielle Rechnerarchitekturen
Werkzeuge für den Systementwurf
Zuverlässigkeit und Diagnose digitaler Systeme
5. Graphische Datenverarbeitung und Visualisierung
    Bildverarbeitung
    Computergraphik II
    Datenkompression
    Diskrete Simulation
    Expertensysteme
    Geometrische Modellierung
    Grundlagen der Computergeometrie
    Multimedia-Systeme
    Parallele Algorithmen
    Robotik
    Softwaretechnologie I
    Spracherkennung
6. Künstliche Intelligenz
    Constrainsysteme
    Expertensysteme
    Implementierung, Verifikation und Bewertung von technischen Systemen
    Logikprogrammierung
    Maschinelles Lernen
    Multiagentensysteme
    Neurocomputing
    Nichtmonotones Schließen
    Qualitatives Schließen
    Robotik
    Schließen mit unscharfem Wissen
    Sprach- und Bilderkennung
    Zeitliches und räumliches Schließen
7. Modellierung und Simulation
Diskrete Simulation
Entwurf verteilter Systeme
Grundlagen der Compilertechnik
Logikprogrammierung
Stochastische Entscheidungsprozesse
Mathematische Modelle für diskrete Fertigungsprozesse
Methodik und Modellierung des Entwurfs von technischen Systemen
Multiagentensysteme
Neurocomputing
Softwaretechnologie II
Stochastische Modelle und Leistungsbewertung komplexer Systeme
8. Parallele und verteilte Systeme
Entwurf verteilter Systeme
Methodik und Modellierung des Entwurfs von technischen Systemen
Multiagentensysteme
Neurocomputing
Parallele Algorithmen
Parallele Programmierung
Parallelrechner
Protokolle und Management
Spezielle Rechnerarchitekturen
Verteilte Betriebssysteme
Verteilte Datenbanken
9. Programmierung und Parallelverarbeitung
Cluster- und Gridcomputing
Compilerbau
Funktionale und objektorientierte Programmierung
Optimierungen im Compilerbau
Parallele Algorithmen
Parallelrechner
Protokolle und Management
Verteilte Betriebssysteme
Verteilte Datenbanken
Wissenschaftliches Rechnen auf Parallelrechnern
10. Rechnernetze
Echtzeitbetriebssysteme
Entwurf verteilter Systeme
Grundlagen der Compilertechnik
Kryptologie
Multimedia-Systeme
Parallele Programmierung
Parallelrechner
Protokolle und Management
Software-Werkzeuge
Theorie der Betriebssysteme
Verteilte Betriebssysteme
11. Softwaretechnologie
Benutzeroberflächen
Datenbanken II
Datenbanken III
Entwurf verteilter Systeme
Information-Retrieval-Systeme
Informationssysteme
Grundlagen der Compilertechnik
Objektorientierte Programmierung
Softwaretechnologie I
Softwaretechnologie II
Stochastische Modelle und Leistungsbewertung komplexer Systeme

Anlage 4

Pflicht- bzw. Wahlpflichtlehrveranstaltungen der Nebenfächer im Hauptstudium

Angewandte Mechanik
Lehrveranstaltungen aus dem Hauptfach Festkörpermechanik
(Voraussetzung: im Grundstudium Festigkeitslehre)
Lehrveranstaltungen aus dem Hauptfach Maschinendynamik
(Voraussetzung: im Grundstudium Dynamik)
Maschinenbaukonstruktion
Lehrveranstaltungen aus dem Hauptfach Antriebstechnik
Lehrveranstaltungen aus dem Hauptfach Konstruktionstechnik
(Voraussetzung: im Grundstudium Konstruktionslehre I und II)
Produktionstechnik
Lehrveranstaltungen aus dem Hauptfach Fertigungsprozeßgestaltung
Fabriksysteme
Pflicht:Technische Betriebsführung und Arbeitswissenschaften
Lehrveranstaltungen aus den Hauptfächern Fabrikplanung / Fabrikbetrieb und Arbeitsgestaltung
Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung
Lehrveranstaltungen aus dem Hauptfach Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung
Elektronik
Werkzeuge für den Systementwurf Entwurfssysteme Elektrischer Entwurf ASIC-Entwurf
Mathematik
Analysis:
Gewöhnliche Differentialgleichungen (4/2)
Funktionstheorie
Einführung in die partielle Differentialgleichungen (4/2)
oder
Algebraische und Diskrete Strukturen:
Logik und Mengenlehre
Angeandte Algebra
Graphentheorie
oder
Geometrie:
Differentialgeometrie (4/2)
Algorithmische Geometrie
oder
Stochastik:
Stochastik (für Mathematiker) (4/2)
mathemaitische Statistik (4/0)
Zufällige Funktionen
Statistische Informationstheorie
oder
Praktische Mathematik:
Computeralgebra
Numerische Verfahren der linearen Algebra
Parallele Algorithmen der Numerischen mathematik
Mathematische Grundlagen der Computergeometrie
oder
Optimierung:
Optimierung I (4/2)
Optimierung auf Netzen
Spieltheorie
Optimierung II (Nichtleniare Optimierung) (3/1)
Betriebswirtschaftslehre Veranstaltungsn über 12 SWS aus: (ausschließlich der im Grundstudium belegten)
Marketing und Vertrieb (2/1)
Personalführungslehre (2/1)
Finanzierung (2/0)
Investitionen (2/1)
Kosten- und Leistungsrechnung (2/1)
Grundlagen Organisation und Personal (1/0)
Produktionswirtschaft/Industriebetriebslehre (2/1)
Vorlesung aus dem Angebot der Rechtswissenschaften (2/1)
Berufs-, Betriebs- und Wirtschaftspädagogik
Lehren und Lernen in Wirtschaft und Betrieb
Rechtsgrundlagen
Personalentwicklung und -management
Operations Research
Lineare Optimierung und Ergänzungen
Mehrzieloptimierung
Logistik/Transportprobleme
Ganzzahlige Optimierung
Reihenfolgeprobleme
Zuschnittoptimierung
Industriebetriebslehre II "Produktionssteuerung"
Stochastische Modelle der Informatik Optimierung auf Netzen
Graphentheorie
Dynamische Optimierung/Lagerhaltung
Mehrebenenoptimierung
Spieltheorie
Industriebetriebslehre I "Programmplanung"
Industriebetriebslehre II "Material- und Auftragsdisposition"
Diskrete Simulation
Markovsche Entscheidungsmodelle
Mathematische Modelle für diskrete Fertigungsprozesse
Umwelttechnik
Grundlagen der Meteorologie und Schadstoffausbreitung
Umweltschutztechnologie
Regenerative (alternative) Energiequellen
Umweltschutztechnische Apparate
fakultativ:
   Umwelttechnik (Meßtechnische Verfahren)
   Umweltrecht
Berufsbezogenes Englisch
Seminare zur Alltags- und Fachkommunikation
Seminare zur englischen Sprachwissenschaft in englischer Sprache:
    "Language and Culture"
    "Language and Comuter"
Einführung in die britische oder amerikanische Landeskunde oder
Vorlesung/Seminar zu Spezialthema in englischer Sprache
Projektarbeit
Psychologie
Arbeitspsychologie
Organisationspsychologie
Seminar Allgemeine oder Pädagogische Psychologie
Seminar Bereich Sozialpsychologie
Seminar Bereich Arbeitspsychologie
Wahlvorlesung aus dem Angebot der Psychologie

Anlage 5

Übersicht über die im Hauptstudium zu erbringenden Studienleistungen und die zur Diplomprüfung gehörenden Fachprüfungen

Fachprüfung Informatik I        Betriebssysteme                 2/2
                                Datenbanken                     2/2
                                Rechnernetze                    2/2
                                Rechnerarchitektur              2/2
Zulassungsvoraussetzung: keine Fachprüfung: Mündliche Prüfung Prüfungsabschnitt: 5. Semester

Fachprüfung Informatik II Theoretische Informatik III 2/2 Künstliche Intelligenz 2/2 Computergraphik 2/2 Theorie der Programmiersprachen 2/2

Zulassungsvoraussetzung: keine Fachprüfung: Teilprüfungen mündlich oder schriftlich Prüfungsabschnitt: 5. bzw. 6. Semester

Fachprüfung im Vertiefungsgebiet

16 SWS aus einem Vertiefungsgebiet gemäß Anlage 3

Zulassungsvoraussetzung: Schein Hauptseminar Schein Informatik-Praktikum Schein Studienarbeit Schein Datenschutz und Datensicherheit Schein Ergonomie in der Informatik Fachprüfung: Mündliche Prüfung Prüfungsabschnitt: 8. Semester

Fachprüfung im Nebenfach Zulassungsvoraussetzung: keine Fachprüfung: Teilprüfungen

Diplomarbeit Zulassungsvoraussetzung: Fachprüfungen in Informatik


05.04.2000