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Internationales Universitätszentrum
Studienfinanzierung
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Finanzierung des Studiums

Arabische Übersetzung der Webseite (Stand: Oktober 2022)

Welche Kosten im Laufe des Studiums entstehen, ist u. a. von den Wohnverhältnissen als auch von den Ansprüchen, die man an die Lebensqualität stellt, abhängig. Neben diesen Lebensunterhaltungskosten ist darüber hinaus jedes Semester ein Semesterbeitrag zu leisten, der sich aus Beiträgen für die Leistungen des Studentenwerkes, der Studierendenvertretungen sowie das Semestertickets zusammensetzt. Da die Technische Universität Chemnitz eine staatliche Hochschule ist, werden keine Studiengebühren erhoben.

Um diese regelmäßig anfallenen Kosten zu decken, gibt es mehrere Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Dies sind u. a.:

  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • weitere Finanzierungsquellen des Studentenwerks,
  • Arbeiten neben dem Studium,
  • Begabten- und Förderstipendien.
  • besondere Stipendienprogramme für gefährdete Studierende bzw. Doktoranden und Menschen mit Fluchthintergrund.

Damit Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können, unterstützt der Staat die Finanzierung ihrer Ausbildung. Diese Finanzierung ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geregelt.

Dabei kommt eine finanzielle Unterstützung während des Studiums nicht nur für deutsche Staatsangehörige in Frage. Auch Geflüchtete können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen. Diese sind vor allem vom aufhaltsrechtlichen Status abhängig. Ohne Wartzezeit BAföG zu beantragen, ist möglich für:

  • anerkannte Asylberechtigte,
  • anerkannte Geflüchtete nach der Genfer Flüchtlingskonvention und
  • subsidiär Schutzberechtigte.

Geduldete Geflüchtete müssen sich mindestens 15 Monate ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, um BAföG zu beantragen. Geflüchtete, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können kein BAföG erhalten. Sie erhalten weiterhin Leistungen nach § 3 AsylbLG und nach 18 Monaten Leistungen nach § 2 AsylbLG.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Die Höhe der Förderung richtet sich neben dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nach einer Reihe weiterer Kriterien. BAföG wird zu 50 % als unverzinsliches Darlehen und zu 50 % als Zuschuss gewährt. Die Entscheidung, ob Anspruch auf die Zahlung nach BAföG besteht, ist im Einzelfall zu treffen.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau ist für die Studierenden der TU Chemnitz zuständig. Dort ist es möglich, alle Fragen bezüglich BAföG zu stellen. Der zuständige Sachbearbeiter richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens. Ein Überblick ist hier zu finden.

Derzeit ist das BAföG-Amt telefonisch und persönlich zu erreichen:

Telefonische Sprechzeiten

  • Montag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Persönliche Sprechzeit

  • Dienstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr | 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Besucheradresse

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz

Neben dem BAföG bietet das Studentenwerk eine Reihe weiterer Finanzierungsquellen an, u. a.:

  • Überbrückungsdarlehen (Darlehenskasse),
  • finanzielle Unterstützung für Studierende mit besonderem Bedarf (Behinderung, chronische Krankheit, Studierende mit Kind) durch das Deutsche Studentenwerk.

Bei Fragen bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau wenden.

Neben dem BAföG, den Stipendien und anderer finanzieller Unterstützung können Studierende auch mithilfe eines Nebenjobs ihr Studium finanzieren und bestenfalls während des Studiums bereits Berufserfahrung sammeln.

Beliebt unter arbeitssuchenden Studierenden sind besonders Jobs direkt an der Universität. Diese Stellen für studentische Hilfskräfte werden meist von den jeweiligen Fakultäten oder Zentralen Einrichtungen ausgeschrieben und bieten neben der Möglichkeit, Geld zu verdienen, auch einen näheren Einblick in den Fakultätsalltag. Informationen über ausgeschriebene Stellen gibt es entweder direkt an den Fakultären oder auf den Seiten des Jobportals.

Auch bestimmte Stiftungen bieten finanzielle Studienunterstützung an. Diese sind im Gegensatz um BAföG nicht zurückzuzahlen, erfordern jedoch bei der Bewerbung eine hohe Eigeninitiative der Studierenden. Die jeweiligen Stiftungen und Förderungswerke fordern verschiedene spezifische Kriterien, die der Bewerber oder die Bewerberin erfüllen sollte.

Neben guten Noten sind auch sehr gute Studienleistungen von Vorteil. Gesellschaftliches und soziales Engagement sind erwünscht. Für nähere Informationen stehen die Stiftungen selbst oder ihre Ansprechpartner (Vertrauensdozenten) an der TU Chemnitz zur Verfügung.

Weitere Stipendien, Förderprogramme, Ehrungen und Preise:

Mehr Informationen gibt es unter den folgenden Links:

Bei weiteren Fragen, der Suche nach einem passenden Stipendium oder Hilfe bei dem Bewerbungsprozess helfen wir gerne im Rahmen des Welcome-Projekts persönlich weiter.

Hilde Domin Programm

Aus Mitteln des Auswärtigen Amts vergibt der DAAD im Rahmen des Hilde Domin-Programms Sitpendien für gefährdete Student:innen und Doktorand:innen, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird. Durch die Stipendien sollen sie bei der Aufnahme und Fortsetzung eines Studiums in Deutschland unterstützt werden. Weitere Informationen für die TU Chemnitz sind auf der Stipendienseite des IUZ zu finden: Hilde Domin-Programm