Ausführungsanhang
zur DV zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz
Protokollerklärung
zu § 3:
Mobbing
Als
Mobbing im Sinne dieser Dienstvereinbarung werden alle persönlichen
Auseinandersetzungen, aber auch ergänzende administrative Vorgänge
und Konfliktbehandlungen verstanden, bei denen die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit
einer Person, ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihr Selbstwertgefühl,
ihre sozialen Beziehungen, ihre Würde und ihr soziales Ansehen sowie
die Möglichkeit, sich sinnvoll in den Arbeitsprozess der Universität
einzugliedern, immer wieder systematisch angegriffen und verletzt werden.
Bei
Mobbing wird Ausgrenzung, Diskriminierung sowie der Ausstoß einer
Person betrieben, eine offene und faire Auseinandersetzung wird vermieden
und der angegriffenen Person wird eine faire Behandlung nicht zugebilligt.
Das
Ziel von Mobbing besteht in der Schwächung der gegnerischen Person
bzw. Position und nicht in dem Auffinden von sachlich und mitmenschlich
akzeptablen Lösungen. Mobbing tritt in vielen Formen auf (Auswahl
s. u.).
Mobbingbetroffener
Mobbingbetroffener
ist derjenige, gegen den sich Mobbingangriffe hauptsächlich richten
und der im vorhandenen Konflikt eindeutig der Unterlegene ist. Durch die
Angriffe wird seine persönliche Würde verletzt und die Persönlichkeitsentfaltung
eingeschränkt. Seine Arbeits- und Wirkungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
werden gravierend behindert sowie die sozialen Beziehungen untergraben.
Ihm wird mitmenschlicher Respekt, Mitgefühl und Rücksicht verweigert
mit dem Ziel, ihn sozial auszuschließen.
Mobber
Ungeachtet
der möglicherweise dahinterliegenden berechtigten Interessen und eigenen
Verletzungen ist ein Mobber, wer Mobbingangriffe mit einer gewissen Regelmäßigkeit
betreibt, dabei Schäden für den Mobbingbetroffenen beabsichtigt
oder billigend in Kauf nimmt. Er vermeidet es, vorhandene Konflikte anzusprechen
und konstruktiv zu lösen.
Beispielhafte Aufzählung von Mobbing-Angriffen bzw. Handlungen
1.Angriffe
auf die Möglichkeit sich mitzuteilen:
-
Einschränkung der Möglichkeiten sich zu äußern
-
Ständiges Unterbrechen bei Darlegungen
-
Anschreien oder lautes Schimpfen
-
Destruktive Kritik an der Arbeit
-
Ständige Kritik am Privatleben
-
Telefonterror
-
Mündliche Drohungen
-
Schriftliche Drohungen
-
Kontaktverweigerung durch abwertende Gesten oder Blicke
-
Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht
-
Fehlende Möglichkeit zur Rechtfertigung
-
Verbesserungsvorschläge werden nicht gemacht
-
Keine Ermutigung für zukünftiges Handeln
2.Angriffe
auf die sozialen Beziehungen:
-
Nicht mehr mit dem Betroffenen sprechen
-Sich
nicht ansprechen lassen
-Grundlose
Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
-Verbot
für die Arbeitskollegen den Betroffenen anzusprechen
-Jemanden
wie Luft behandeln
3.
Angriffe auf das soziale Ansehen:
-
Hinter dem Rücken des Betroffenen schlecht über ihn sprechen
-Gerüchte
verbreiten
-Jemanden
lächerlich machen
-Jemanden
grundlos verdächtigen, psychisch krank zu sein
-Jemanden
grundlos zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
-Sich
über eine Behinderung lustig machen
-Imitieren
von Gang, Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen
-Angreifen
der politischen oder religiösen Einstellungen
-Sich
über das Privatleben lustig machen
-Sich
über die Nationalität lustig machen
-Jemanden
zwingen, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen
-Den
Arbeitsplatz in kränkender Weise beurteilen
-Entscheidungen
des Betroffenen grundlos in Frage stellen
-Obszöne
Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nachrufen
-Sexuelle
Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote machen
4.
Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:
-
Dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zuweisen
-
Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitsmittel
-
Vorsätzlich Arbeitsaufgaben geben, die im Widerspruch zum Tarif- oder
Dienstrecht stehen
5.
Angriffe auf die Gesundheit:
-
Zwang zu gesundheitsschädigenden Arbeiten
-
Androhung körperlicher Gewalt
-Körperliche
Misshandlung
-
Sexuelle Handgreiflichkeiten
Diese
Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Protokollerklärung zu § 6
Mögliche
Sanktionen können beispielsweise sein:
-
Umsetzung, Entzug von Leistungszulagen oder dienstlichen Funktionen
-
Unterbrechung des Bewährungsaufstieges
-
Änderungskündigung
-Einleitung
eines Disziplinarverfahrens
-Kündigung
Protokollerklärung zu § 9
Dem
Mobbenden wird in einem Gespräch eindeutig und nachdrücklich
sein Fehlverhalten bewusst gemacht, das angerichtete seelische Leid aufgezeigt
und klar die kostenintensive Seite der Verwaltung verdeutlicht.
Dem
Mobbenden, als Überlegenem in dem Konflikt, wird ohne Verurteilung
seiner Person erklärt, dass erwartet wird, dass der Betriebsfrieden
unverzüglich einzutreten hat. Andernfalls müssen Konsequenzen
ergriffen werden. Die Mobbingvorgänge, unter denen der Mitarbeiter
leidet, sind von ihm schriftlich festzuhalten. Aus den Aufzeichnungen müssen
Zeitpunkt und Art des Fehlverhaltens hervorgehen. In dem Gespräch
ist das aus den Aufzeichnungen hervorgehende Fehlverhalten im einzelnen
darzustellen. Es wird festgestellt, was die Betroffenen bisher unternommen
haben, den zugrunde liegenden Konflikt anzusprechen und konstruktiv zu
lösen.
Bei
der Analyse des inzwischen erreichten Istzustandes ist begleitend darauf
zu achten, wie sich die betroffenen Mitarbeiter – auch in den Augen der
übrigen Kollegen – während des Arbeitstages verhalten. Die Konfliktlösungskommission
hat einzuschätzen, ob der Betriebsfrieden wieder hergestellt ist.