zwischen der Technischen Universität Chemnitz,
vertreten durch den Kanzler,
und
dem Personalrat der Technischen Universität Chemnitz,
vertreten durch den Ersten Stellvertreter des Vorsitzenden
zur Einführung einer multifunktionalen Universitätschipkarte ("TUC-Card") als Mitarbeiterausweis
§ 1
Gestaltung des Ausweises, gespeicherte Daten, Datenlöschung
An der Technischen Universität Chemnitz wird für alle Beschäftigten ein Mitarbeiterausweis in Form einer multifunktionalen Universitätschipkarte ("TUC-Card") eingeführt.
Hierzu wird eine Chipkarte verwendet, die einen kontaktbehafteten Chip sowie einen kontaktlosen Chip enthält. Zusätzlich werden auf der Vorderseite Daten des einzelnen Beschäftigten sichtbar aufgebracht.
Auf dem kontaktbehafteten Chip der Karte werden die nachfolgend genannten Daten elektronisch gespeichert:
-Name / Vorname, ggf. akademischer Grad
-Personalnummer
-Ausweisnummer
-Kartenfolgenummer
-Strukturnummer
-Gültigkeitsdauer
Auf die Vorderseite der Karte werden zusätzlich die nachfolgend genannten Daten sichtbar aufgebracht:
-Bild
-Name, Vorname, ggf. akademischer Grad
-Personalnummer
-Gültigkeitsdauer (Thermocromicstreifen)
Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen wird das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgebracht, bei Beschäftigten, welche unbefristet beschäftigt sind, wird ein Gültigkeitszeitraum von sechs Jahren festgelegt und aufgebracht.
Die zum Zwecke der Durchführung dieser Dienstvereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten werden unmittelbar nach dem Ausscheiden des Beschäftigten gelöscht.
Die Karte ist auf der Rückseite mit einem Magnetstreifen ausgestattet , über dessen Codierung die Zugangsberechtigung zu Magnetkartenzugangssystemen an der Technischen Universität Chemnitz realisiert werden kann.
§ 2
Nutzungsausschluss
Die auf und in der "TUC-Card" gespeicherten Daten werden ausschließlich entsprechend den Festlegungen dieser Dienstvereinbarung genutzt. Andere Verarbeitungen, insbesondere zur Leistungskontrolle, sind unzulässig.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Nutzung der "TUC-Card" zu Zwecken der Arbeitszeiterfassung.
§ 3
Nutzungsmöglichkeiten
Die Nutzung der Karte erfolgt zunächst zu Zwecken der Identifizierung (Mitarbeiterausweis) sowie Authentifizierung (Zugangsberechtigung) an genannten Magnetkartenzugangsstellen. Näheres hierzu regelt Anlage 1).
Weitere Funktionen der "TUC-Card" bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung im Wege der Änderung dieser Dienstvereinbarung.
§ 4
Personalisierung, Kartenausgabe
Die Speicherung, Aufbringung sowie Aktualisierung der unter § 1 genannten Daten und die Ausgabe der Karte erfolgt im Dezernat Personal.
§ 5
Pfand, Kartenrückgabe
Der Beschäftigte hat für die "TUC-Card" einen Pfand in Höhe von € 10 zu hinterlegen. Dieses wird bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der TU Chemnitz für den Fall der Rückgabe der "TUC-Card" erstattet.
Bei Verlust der Karte hat der Beschäftigte dies unverzüglich im Dezernat Personal anzuzeigen. Er hat die Kosten für die Beschaffung und Herstellung einer Ersatzkarte nach den allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen zu tragen.
§ 6
Bezahlfunktion
Mit dem auf der Rückseite der "TUC-Card" aufgebrachten, kontaktlosen Chip besteht die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung im Bereich des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau (insbesondere Mensa). Für die Aufstockung dieses Chips mit einem bestimmten Geldguthaben, die Abbuchung dieses Guthabens von dem Chip sowie die ggf. erforderliche Rückerstattung vorhandener Geldguthaben auf dem Chip der "TUC-Card" gelten die Bestimmungen des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau.
§ 7
Schlussbestimmungen, In Kraft treten
Diese Dienstvereinbarung tritt nach ihrer Unterzeichnung am 01.09.2001 in Kraft.
Für die Kündigung dieser Dienstvereinbarung gilt § 84 Abs. 3 SächsPersVG.
Die Möglichkeit der Vereinbarungspartner, die Dienstvereinbarung jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen zu ändern, zu erweitern bzw. aufzuheben, bleibt hiervon unberührt.
Für die Technische
Universität Chemnitz
Der Kanzler |
Für den Personalrat
der
Technischen Universität Chemnitz Erster Stellvertreter des Vorsitzenden |
Alles
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Hohaus
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Chemnitz, den 17.08.2001
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