Informationen zur Elternzeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die neu gefassten Durchführungshinweise der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Elternzeit vom 21. Mai 2014 in der für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen
geltenden Fassung am 31.07.2014 veröffentlicht.
Neben den Änderungsgesetzen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wurden auch die aktuellen Entscheidungen
des BAG und EuGH berücksichtigt.
Da die Beschäftigten der Hochschulen keinen Zugang zum Landesweb haben, stellt der Personalrat diese Durchführungshinweise
auf seiner Homepage bereit.
Für Fragen steht Ihnen der Personalrat gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Raschke
Vorsitzender des Personalrates