seit Ende vergangenen Jahres bemüht sich der Personalrat, von der Universitätsleitung eine Aussage zur Nutzung des Job-Tickets für die Beschäftigten der TU Chemnitz zu erhalten. Vom Kanzler erhielten wir dazu folgende Stellungnahme, die wir hier auszugsweise wiedergeben möchten.
Stellungnahme
der Dienststelle:
Die
Chemnitzer-Verkehrsaktiengesellschaft (CVAG) bietet unter der Zielstellung,
zu einer weiteren Verbesserung der städtischen Verkehrsverhältnisse
aktiv mit beitragen zu wollen, ein Job-Ticket für Beschäftigte
von Chemnitzer Unternehmen, Behörden und Einrichtungen an. Seitens
der Technischen Universität Chemnitz wurde unter dem Gesichtspunkt,
auch für ihre Beschäftigten dieses Job-Ticket zu nutzen, dieses
neue Angebot der CVAG eingehend geprüft.
Seitens
der CVAG werden insgesamt fünf verschiedene Varianten für das
Job-Ticket angeboten (siehe Rückseite), wobei die Varianten 1 und
2 an eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers gebunden sind. Da im
Haushaltplan der Technischen Universität Chemnitz die erforderlichen
finanziellen Mittel zur Übernahme des vorgeschriebenen Sockelbetrages
nicht zur Verfügung stehen und auch nicht zur Verfügung gestellt
werden können, scheiden diese beiden Varianten für die Bediensteten
der Technischen Universität Chemnitz aus.
Die
Varianten 3, 4 und 5 sind bei einer Abnahme von mehr als 50 Job-Tickets
mit Staffelpreisen zwischen 41 DM und 45 DM daran gebunden, dass eine bestimmte
Mindestanzahl von Bediensteten bzw. ein bestimmter Mindestprozentsatz aller
Beschäftigten vom Job-Ticket Gebrauch macht. Ferner ist bei einer
Entscheidung über die Nutzung des Job-Ticket-Angebotes der CVAG zu
berücksichtigen, dass für die in Frage kommenden Varianten 3
- 5 die TU Chemnitz entsprechend den Vertragsbestimmungen der CVAG alleiniger
Vertragspartner der CVAG sein würde und ihrerseits somit die Job-Tickets
an die einzelnen Mitarbeiter vertreiben müsste. Dies würde einen
zusätzlichen erheblichen personellen Aufwand darstellen, der mit dem
zur Verfügung stehenden Personal nicht geleistet werden könnte;
denn auch die Gebühr für das Job-Ticket eines jeden einzelnen
Mitarbeiters der TU Chemnitz, der diese Möglichkeit nutzen würde,
müsste von der Universität eingezogen und gegenüber der
CVAG insgesamt abgerechnet werden.
Vergleicht man die Preise der Varianten 3 bis 5 des Job-Tickets mit den Kosten, die sich bei Nutzung einer Jahreskarte (12-monatige Gültigkeitsdauer) von 560 DM auf monatlich 46,67 DM belaufen, so ist unschwer zu erkennen, dass zwar ein Preisvorteil für den einzelnen Teilnehmer am Job-Ticket entsteht, der jedoch durch den zusätzlichen Aufwand, für den die Universität aufkommen müsste, nicht gerechtfertigt sein dürfte.
Aus
den vorgenannten Gründen wird es nicht für sinnvoll und vertretbar
erachtet, dass die Technische Universität Chemnitz das Angebot der
CVAG zum Job-Ticket in Anspruch nimmt.
Der
Personalrat akzeptiert den Standpunkt der Dienststelle, da ohne nennenswerte
Kostenreduzierung für den einzelnen Beschäftigten bei Nutzung
des Job-Tickets ein erhöhter Verwaltungsaufwand für die Dienststelle
eintreten würde.
Mit
freundlichem Gruß
Dr.
Klaus Haase
Vorsitzender
Das Angebot der CVAG
mit den Bedingungen der einzelnen Varianten:
Das
Chemnitzer Job-Ticket – unser und Ihr Beitrag zur Verkehrsentlastung
der
Stadt Chemnitz und damit für eine lebenswertere Umwelt
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Variante
1 |
Variante
2 |
Variante
3 |
Variante
4 |
Variante
5 |
Gültigkeit
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neben
der „normalen“ Gültigkeit während der Vertragslaufzeit für
den Anspruchsberechtigten kann dieser an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder im Alter von 6 – 14 Jahren
mitnehmen auf
den gesamten Liniennetz der CVAG, auf dem Liniennetz der City-Bahn im Bereich
des CVAG-Liniennetzes sowie auf den Regionalbuslinien, auf denen zwischen
den regionalen Omnibusgesellschaften und der CVAG Tarifanerkennung vereinbart
ist |
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Preis
pro Monat und pro Beschäftigter
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32,50
DM
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34,40
DM
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44,00
DM
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41,00
DM
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R1:
45,00 DM
R2:
44,50 DM
R3:
44,00 DM
R4:
43,50 DM |
Bedingung
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Arbeitgeber
zahlt an CVAG Sockelbetrag für alle Beschäftigten (ab 50 Beschäftigte)
in Höhe von 5,00 DM pro Monat
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Arbeitgeber
übernimmt Kostenanteil je Job-Ticket in Höhe von 15,00 DM pro
Monat
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Beteiligung
von mindestens 50% aller Beschäftigten der Einrichtung
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Beteiligung
von mindestens 75% aller Beschäftigten der Einrichtung
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Mengenrabatte:
R1:
50–100 Stck.
R2:
101-500 Stck.
R3:
501-1000 Stck. R4:
ab 1001 Stck. |
Voraussetzung
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Abwicklung
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über
Abo-Verfahren der CVAG direkt an den Beschäftigten
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notwendige
Anzahl von Job-Tickets wird von der Einrichtung zentral geordert und intern
an die betreffenden Mitarbeiter vertrieben
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Vertragslaufzeit
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