Info
5/2003
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Personalrat
der TU Chemnitz
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Oktober
2003
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Die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat in ihrer Sitzung am 17.06.2003
beschlossen, die Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge jeweils zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu kündigen. Einen gleichlautenden Beschluss hat der Bund am
30.06.2003 gefasst. Diese Tarifverträge gelten daher für tarifgebundene
Einrichtungen ab dem 01. Juli 2003 für das „Weihnachtsgeld“ und ab dem
01. August 2003 für das „Urlaubsgeld“ nicht mehr.
Die
Tarifvertragsparteien haben im Juni 2003 über diesen Sachstand informiert,
der Kanzler unserer Universität hat mit Rundschreiben Nr. 55/03 vom
30.09.2003 die jeweilige Umsetzung der Erlasse des Freistaates Sachsen an
unserer Universität bekannt gegeben.
Außerdem
werden alle betroffenen Beschäftigten unserer Universität durch das Dezernat
Personal schriftlich informiert.
Erläuterung:
Beschäftigte
unserer Universität, deren Arbeitsverhältnisse
vor den jeweiligen Kündigungsterminen bestanden und weiter bestehen,
erhalten weiterhin die Leistungen der Tarifverträge im sogenannten
Nachwirkungszeitraum. Das bedeutet für dieses Jahr die übliche Zahlung des
„Weihnachtsgeldes“ nach den Bedingungen des gekündigten
Zuwendungstarifvertrages. Der Nachwirkungszeitraum läuft bis zum Abschluss
neuer Regelungen (Abmachungen).
Beschäftigte,
deren Arbeitsverhältnisse nach den
jeweiligen Kündigungsterminen begründet wurden bzw. mit denen Folgeverträge
abgeschlossen werden, erhalten infolge fehlenden Rechtsanspruchs keine
Zahlungen. Nach unserem Kenntnisstand hat das Sächsische Staatsministerium
der Finanzen (SMF) das Landesamt für Finanzen angewiesen, diesen Beschäftigten
keine Zuwendung (Weihnachtsgeld) und ab 2004 auch kein Urlaubsgeld
auszuzahlen.
Beschäftigte,
deren Arbeitsvertrag vor den
jeweiligen Kündigungsterminen
unterschrieben wurde, der Arbeitsbeginn
jedoch erst nach den Kündigungsterminen liegt, werden nach Erlass des SMF
ebenfalls keine Zahlungen mehr erhalten. Hier besteht jedoch nach unserem
Kenntnisstand keine eindeutige Rechtslage.
Stellungnahme:
Der Personalrat kann die derzeitige Verfahrensweise des Freistaates Sachsen nicht nachvollziehen. Die TdL hat die Kündigung der Tarifverträge damit begründet, den Ländern zu ermöglichen, vergleichbare Regelungen für ihre Beschäftigtengruppen herbeizuführen. Gemeint sind vergleichbare Regelungen für „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“ zwischen Beamten, Angestellten und Arbeitern der jeweiligen Länder. Nun ist bekannt, dass das „Weihnachtgeld“ der Beamten des Freistaates Sachsen in diesem Jahr unverändert nach Bundesbesoldungsgesetz gezahlt wird. Der Ministerpräsident hat zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die im Sonderzahlungsgesetz vorgesehenen Änderungen erst ab dem Jahr 2004 Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung haben werden. Durch die Nichtgewährung der Zahlung des „Weihnachtsgeldes“ an die betroffenen Angestellten und Arbeiter infolge Kündigung der Tarifverträge kommt es gerade deshalb zu einer Ungleichbehandlung in Sachsen und damit zu unbilligen Härten für diese Beschäftigten.
Wir
fordern deshalb den Freistaat Sachsen auf, seine für die Beamten getroffenen
Regelungen, d.h. Zahlung des „Weihnachtsgeldes“ 2003 wie bisher, auch auf
die Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden entsprechend den Bestimmungen
der gekündigten Zuwendungstarifverträge zu übertragen.
Bei
diesen Zahlungen würde es sich dann um eine freiwillige außertarifliche
Leistung handeln, die keinerlei Ansprüche für die Folgejahre begründen würde.
Damit wäre sichergestellt, dass es in diesem Jahr zu keiner
Ungleichbehandlung der einzelnen Beschäftigtengruppen kommt. Der Freistaat
Sachsen würde sich mit solch einer Regelung im Gleichklang zum Bund befinden,
denn für alle Bundesbeschäftigten wird gemäß einem Erlass des
Bundesministeriums des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der
Finanzen vom 15.07.2003 genau diese Verfahrensweise angewendet. Auch in
anderen Bundesländern wurden ähnliche Regelungen getroffen (z.B. Freistaat
Bayern).
Der
Personalrat wird diese Forderung
den verantwortlichen Politikern unseres Landes übermitteln. Wir werden in
unseren Schaukästen und auf der Homepage des Personalrates über diesen
Sachverhalt weiter informieren.
Mit freundlichem Gruß
Dr.
Thomas Raschke
Vorsitzender