Aufbau und Einbindung im Lehramtsstudiengang
Das Erweiterungsfach DaZ umfasst – wie jedes im Grundschullehramt vorgesehene studierte Fach – 68 Leistungspunkte. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Das Erweiterungsfach wird mit der mündlichen Erweiterungsprüfung (§ 22 LAPO I) abgeschlossen. Die Studieninhalte werden nach § 28 LAPO I in folgende Modulstruktur umgesetzt:
Basismodule:
Modul 1: Spracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung (10 LP)
Modul 2: Migrationsforschung (10 LP)
Modul 3: Fachdidaktik I (8 LP)
Modul 4: Sprachdiagnostik und Sprachförderung I (12 LP)
Vertiefungsmodule:
Modul 5: Fachdidaktik II (7 LP)
Modul 6: Sprachdiagnostik und Sprachförderung II (8 LP)
Modul 7: Spracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung II (5 LP)
Modul 8: Examenskolloquium und Mündliche Erweiterungsprüfung (5 LP)
Da die Regelstudienzeit im Lehramt acht Semester beträgt und Immatrikulation in das Erweiterungsfach frühestens nach dem dritten Semester möglich ist, ist das Erweiterungsfach während des Referendariats weiter zu studieren. Daher sind während der ersten fünf Semester des Erweiterungsfaches je 10 LP und während der letzten drei Semester je 5 LP zu erwerben.
Aus der Modulstruktur ergibt sich folgende Studiengangsstruktur (Basismodule orange, Vertiefungsmodule rot):
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester | |
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Modul 1: Spracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung I
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Modul 3: Fachdidaktik I
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Modul 2: Migrationsforschung
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Modul 4: Sprachdiagnostik und Sprachförderung I
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10 LP | 10 LP | 10 LP | 10 LP |
5. Semester | 6. Semester | 7. Semester | 8. Semester | |
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Modul 5: Fachdidaktik II
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Modul 7: Spracherwerbs- und Mehrsprachigkeits-forschung II
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Modul 8: Examens-Kolloquium, Mündliche Erweiterungs-fachprüfung
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Modul 6: Sprachdiagnostik und Sprachförderung II
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10 LP | 5 LP | 5 LP | 5 LP |
Zugangskriterien
Zugangsvoraussetzung ist die Immatrikulation in den Studiengang Lehramt an den Grundschulen (mindestens drittes Fachsemester) oder abgeschlossenes Studium Lehramt an den Grundschulen.
Die Anzahl der Studierenden ist auf 20 beschränkt.