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Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum
Organisation
Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum 

Organisation

Voraussetzung:

Voraussetzung für die Teilnahme am FP II ist für Physikstudenten die Immatrikulation in den Masterstudiengang Physik. Für Studierende des Studiengangs Sensorik und kognitive Psychologie der Abschluss des Moduls 09 - Physikalisches Grundpraktikum.

Auswahl der Versuche:

Aus dem Versuchsangebot sind zehn Versuche auszuwählen und durchzuführen. Am Anfang des Sommersemesters (1. Praktikumstag) erfolgt die Einschreibung der Studierenden. Das Praktikum wird in Gruppen (zwei Studierende) durchgeführt.

Vorbereitung und Durchführung:

Unterlagen zum Versuch (Literaturmappen) sind im Elektronischen Laborbuch zu finden. Die Anfangszeit ist mit dem Betreuer zu vereinbaren. In der Regel ist Freitag 9:15 Uhr vorgesehen. Für die Vorbereitung, Durchführung und Protokollführung gelten die gleichen Grundsätze wie im Fortgeschrittenenpraktikum I, die dort nachgelesen werden können. Auch hier gilt, dass das Gesamtprotokoll normalerweise eine Woche nach der Versuchsdurchführung digital im elektronischen Laborbuch, (spätestens jedoch nach zwei Wochen) abzugeben ist. Es wird auch hier nur ein Gesamtprotokoll pro Versuch verlangt, der Betreuer kann sich aber davon überzeugen, dass beide Studierende über den Gang der Auswertung informiert sind, bevor er die Punkte für das Protokoll vergibt. 

Bewertung:

Zu jedem Versuch wird ein mündliches Testat durchgeführt, bei dem sich der Betreuer von der Vorbereitung der Studenten überzeugt. Bei ungenügender Leistung ist das Testat zu wiederholen. In analoger Weise wird das Gesamtprotokoll zur Überarbeitung zurückgegeben, wenn es nicht den Anforderungen entspricht. Nachdem das Testat erfolgreich absolviert und das Gesamtprotokoll vom Betreuer akzeptiert worden ist, wird der Abschluss des Versuches auf der Teilnehmerkarte durch die Unterschrift des Betreuers bestätigt. Ebenso wie im FP I findet eine Punktbewertung der einzelnen Praktikumsversuche statt. Dabei können maximal 50 Punkte pro Versuch vergeben werden, wobei maximal 15 Punkte für das Testat, fünf Punkte für die Arbeitsweise während des Versuchs und 30 Punkte für das Protokoll vergeben werden können. Die Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen. Im Einzelnen sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Anrechenbare Studienleistung: 10 bewertete Praktikumsversuche einschließlich Protokolle. Die Note der Prüfungsleistung ergibt sich aus der Gesamtbewertung der 10 Praktikumsversuche. (Wichtung 1)
  • 20-minütiger Vortrag zu einem ausgewählten Praktikumsversuch mit anschließender 10-minütiger wissenschaftlicher Diskussion. (Wichtung 1)

 

Beispiel für ein Musterprotokoll bzw. einen Praktikumsbericht:

Musterprotokoll Ehrler-Beer U 01

Terminprobleme bzw. Verhinderung

Mitteilungen bei Krankheit oder Abwesenheit sind über folgende Rufnummern möglich:

Praktikumsleiter: