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Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum
Organisation
Institut für Physik - Fortgeschrittenenpraktikum 

Organisation

Voraussetzung:

Voraussetzung für die Teilnahme am FP II ist für Physikstudenten die Immatrikulation in den Masterstudiengang Physik. Für Studierende des Studiengangs Sensorik und kognitive Psychologie der Abschluss des Moduls 09 - Physikalisches Grundpraktikum.

Auswahl der Versuche:

Aus dem Versuchsangebot sind zehn Versuche auszuwählen und durchzuführen. Studierende der Sensorik und kognitiven Psychologie wählen fünf Versuche. Am Anfang des Sommersemesters (1. Praktikumstag) erfolgt die Einschreibung der Studierenden. Das Praktikum wird in Gruppen (zwei Studierende) durchgeführt.

Vorbereitung und Durchführung:

Unterlagen zum Versuch (Literaturmappen) sind direkt beim Betreuer abzuholen und auch wieder abzugeben. Die Anfangszeit ist mit dem Betreuer zu vereinbaren. In der Regel ist Freitag 9:15 Uhr vorgesehen. Für die Vorbereitung, Durchführung und Protokollführung gelten die gleichen Grundsätze wie im Fortgeschrittenenpraktikum I, die dort nachgelesen werden können. Auch hier gilt, dass das Gesamtprotokoll normalerweise eine Woche nach der Versuchsdurchführung beim Praktikumsleiter (digital im elektronischen Laborbuch, oder analog in Büro C60.110 oder im Sekretariat C60.161), (spätestens jedoch nach zwei Wochen) abzugeben ist. Es wird auch hier nur ein Gesamtprotokoll pro Versuch verlangt, der Betreuer kann sich aber davon überzeugen, dass beide Studenten über den Gang der Auswertung informiert sind, bevor er die Punkte für das Protokoll vergibt. 

Bewertung:

Zu jedem Versuch wird ein mündliches Testat durchgeführt, bei dem sich der Betreuer von der Vorbereitung der Studenten überzeugt. Bei ungenügender Leistung ist das Testat zu wiederholen. In analoger Weise wird das Gesamtprotokoll zur Überarbeitung zurückgegeben, wenn es nicht den Anforderungen entspricht. Nachdem das Testat erfolgreich absolviert und das Gesamtprotokoll vom Betreuer akzeptiert worden ist, wird der Abschluss des Versuches auf der Teilnehmerkarte durch die Unterschrift des Betreuers bestätigt. Ebenso wie im FP I findet eine Punktbewertung der einzelnen Praktikumsversuche statt. Dabei können maximal zehn Punkte pro Versuch vergeben werden, wobei maximal fünf Punkte für das Testat und fünf Punkte für das Protokoll vergeben werden können. Die Teilnehmerkarte ist am Ende des Semesters beim Praktikumsleiter vorzulegen. Die Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen. Im Einzelnen sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Anrechenbare Studienleistung: 10 bewertete Praktikumsversuche einschließlich Protokolle. Die Note der Prüfungsleistung ergibt sich aus der Gesamtbewertung der 10 Praktikumsversuche. (Wichtung 1)
  • 20-minütiger Vortrag zu einem ausgewählten Praktikumsversuch mit anschließender 10-minütiger wissenschaftlicher Diskussion. (Wichtung 1)

Studierende des Studiengangs Sensorik und kognitive Psychologie haben nach erfolgreich testierten Fortgeschrittenenpraktikum als alleinige Modulprüfung einen 15-minütigen Vortrag zu einem Versuch mit anschließender 10-minütiger Diskussion.

Beispiel für ein Musterprotokoll bzw. einen Praktikumsbericht:

Musterprotokoll Ehrler-Beer U 01

Terminprobleme bzw. Verhinderung

Mitteilungen bei Krankheit oder Abwesenheit sind über folgende Rufnummern möglich:

Praktikumsleiter: