Begrifflichkeiten
Das PIZ Chemnitz bietet Ihnen folgende Leistungen rund um Patente:
Eine Schutzrechtsstrategie hat zum Ziel, geistiges Eigentum, Innovationen oder Produkte vor Nachahmung zu schützen, um auf dem Markt eine Alleinstellung und Differenzierung von ähnlichen Produkten zu ermöglichen. Die Schutzrechtsstrategie sollte immer im Einklang zur Unternehmensstrategie stehen.
In einem Beratungsgespräch werden Möglichkeiten und Wege der schutzrechtlichen Sicherung von Forschungsergebnissen unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie aufgezeigt, wobei die Analyse des Marktes und der Wettbewerber die Basis bilden. Weiterhin wird über die Schutzrechtsstrategie im Unternehmen, den daraus resultierenden Anmeldeumfang, die Frage Anmeldung oder Geheimhaltung der Ergebnisse, usw. behandelt.
Patentstatistische Analysen spiegeln den Innovationsgrad, die Markt- und Wettbewerbssituation sowie die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb eines Fachgebietes wider. Weiterhin können Entwicklungstrends, Konkurrenzunternehmen, potentielle Lizenznehmer usw. ermittelt werden.
Allgemeines Auskunfts- und Informationsgespräch zur Rechtsdurchsetzung von Schutzrechten.
Es werden die Möglichkeiten zur Anmeldung und Durchsetzung sowie zu den amtlichen Kosten aufgezeigt und bei Bedarf an die geeigneten Fachleute, wie Patentanwälte, verwiesen.
Produkt- und Markenpiraterie ist die Imitation eines Produktes, das unter einem illegal verwendeten Markennamen verkauft wird.
Für eine effektive Piraterie-Abwehr ist eine gute Organisation des Wissensmanagements im Unternehmen selbst wichtig, um den Abfluss von Know-how zu verhindern.
In einem Informationsgespräch wird das Piraterierisiko der hergestellten Produkte eingeschätzt und verschiedene mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Bei Bedarf erfolgt die Vermittlung zu geeigneten Ansprechpartnern, die mit rechtlichen Mitteln geeignete Maßnahmen einleiten können. Solche rechtlichen Mittel sind die Berechtigungs-Anfrage, die Abmahnung, die einstweilige Verfügung, aber auch die Grenzbeschlagnahme, um rechtlich schnell reagieren zu können.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Abwehr sind eigene erteilte Schutzrechte.
Das Patentinformationszentrum Chemnitz ist offizielle Annahmestelle für Schutzrechtsanmeldungen. Es werden entgegengenommen:
- Nationale Patentanmeldungen
- Nationale Gebrauchsmusteranmeldungen
- Europäische Patentanmeldungen
- Internationale Patentanmeldungen
- Nationale Markenanmeldungen
- Nationale Designanmeldungen
Die Annahme von Schutzrechtsanmeldungen ist während der Öffnungszeiten möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten benutzen Sie bitte unseren Nachtbriefkasten, Bahnhofstraße 8. Der Nachtbriefkasten ist 24 Stunden täglich mit automatischer Tagesumstellung ausgestattet.
Sie können Ihre Schutzrechtsanmeldung auch per Post oder per Fax: +49 371 531-13169 vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass der Nachtbriefkasten nur Sendungen bis zu einer Größe von 32 x 35 x 5 cm aufnehmen kann.
Die eingegangenen Unterlagen werden mit dem Eingangsdatum versehen (Wahrung des Prioritätentages) und zur weiteren Bearbeitung dem Deutschen Patent- und Markenamt (Mitteilung des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes Nr. 4/2006 über die Einreichung von Unterlagen bei Patentinformationszentren) zugesandt.
(vgl. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 54 vom 15.10.2004 und im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Heft 3/2006, S. 77)
- Patente
- Mit Patenten können technische Erfindungen geschützt werden, die weltweit neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
- Gebrauchsmuster
- Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist. Nicht geschützt werden können allerdings Verfahren (z. B. Herstellungs- oder Arbeitsverfahren).
- Marken
- Marken sind Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen. Sie dienen dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Marken können Wörter, bildliche Darstellungen, Wort- und Bildelemente in Kombination miteinander, akustisch wahrnehmbare Kennzeichnungen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder sonstige Zeichen im Register eingetragen werden, soweit sie grafisch darstellbar sind.
- Eingetragene Designs
- Eingetragene Designs schützen die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen. Schutzfähig ist die Form und/oder die Farbgebung von Gegenständen (z.B. Stoffe und Möbel), aber auch beispielsweise Icons in Software bzw. Apps.