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Studierendenservice und Studienberatung
Exmatrikulation
Studierendenservice und Studienberatung 

Exmatrikulation

Die Mitgliedschaft als Student an der TU Chemnitz erlischt gemäß § 22 SächsHSG mit der Exmatrikulation. Eine Exmatrikulation durch die TU Chemnitz von Amts wegen erfolgt zum Beispiel nach erfolgreich abgeschlossenem Studium oder endgültig nicht bestandenem Studium. Darüber hinaus kann eine Exmatrikulation auf Wunsch des Studenten, zum Beispiel wegen Hochschulwechsel oder Studienabbruch erfolgen (setzt die Beantragung der Exmatrikulation mit dem Antrag auf Exmatrikulation voraus).

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Sie kann zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werden, wenn der Student dies beantragt. Eine Exmatrikulation kann frühestens am Tag des Antragseingangs, also nicht rückwirkend erfolgen. Der Antrag auf Exmatrikulation kann per Post, E-Mail oder persönlich im Studierendenservice gestellt werden.

Die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigungen zum Nachweis Ihres Studiums an unserer Hochschule wird Ihnen automatisch vom Studierendenservice an die im SBservice hinterlegte Postanschrift zugesandt. Sofern Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren möchten, können Sie eine anteilige Rückerstattung des Beitrages für das Student_innen-Jahresticket beim Studentenrat beantragen.

Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau räumt Ihnen die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Rückerstattung schriftlich bis zum 30. Tag nach Beginn des Semesters zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studentenwerkes.

Weitere Hinweise:

Geldbörse auf dem Studierendenausweis

Wenn Sie die Geldbörse auf dem Ausweis genutzt haben (z.B. Essen in der Mensa) sorgen Sie bitte dafür, dass Sie bis zum Exmatrikulationsdatum Ihr Guthaben auf der Karte aufgebraucht haben. Alternativ können Sie über das Sekretariat der Mensaleitung im großen Saal der Mensa Reichenhainer Straße 55 (Tel. 0371 5628-666) die Auszahlung des Restguthabens in Form einer Auszahlungsanordnung ausstellen lassen. In der Hauptkasse des Studentenwerks, Thüringer Weg 3, bekommen Sie Ihr Restguthaben dann ausgezahlt. Nach dem Exmatrikulationsdatum ist die Geldbörse nicht mehr nutzbar.

 

Universitätsbibliothek

Zur weiteren Nutzung der Universitätsbibliothek lassen Sie sich bitte in der Universitätsbibliothek einen neuen Bibliotheksausweis ausstellen. Abmelden von der Universitätsbibliothek können sie sich vor Ort oder über service@bibliothek.tu-chemnitz.de bzw. http://katalog.bibliothek.tu-chemnitz.de → Mein Konto → Persönliche Angaben → Benutzerdaten ändern → „Exmatrikulation“ ins Anmerkungsfeld eintragen. Achten Sie darauf, dass Ihr Nutzerkonto ausgeglichen ist.

 

Guthaben

Guthaben können durch zu viel gezahlte Semesterbeiträge oder Gebühren entstehen. Die Höhe Ihres Guthabens können Sie im SBservice einsehen. Nach Anmeldung im SBservice klicken Sie auf den Quicklink „Studienservice“. Auf der Folgeseite klicken Sie auf das Register „Zahlungen“. Wenn Sie über ein Guthaben verfügen, wird unter der Überschrift „Vorhandenes Guthaben“ die Höhe ausgewiesen. Für die Auszahlung Ihres Guthabens reichen Sie den Antrag auf Auszahlung von Guthaben im Studierendenservice ein. Sofern Sie sich im laufenden Semester exmatrikulieren möchten, reichen Sie den „Antrag auf Auszahlung von Guthaben“ zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation im Studierendenservice ein. Sind Sie bereits exmatrikuliert und haben keinen Zugang mehr in den SBservice, prüft für Sie der Studierendenservice das Vorhandensein eines Guthabens. Bitte wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiter des Studierendenservice (Telefon: 0371 531-33333, E-Mail: studierendenservice@tu-chemnitz.de).