Studienmöglichkeiten
Advanced and Computational Mathematics
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Advanced Functional Materials
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Advanced Manufacturing
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 entsprechend des GER
Angewandte Informatik
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Automobilinformatik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Der Studiengang wird zum Wintersemester 2024/2025 eingestellt.
Automobilproduktion und -technik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
CTU Prag (Tschechische Republik)
ENSTA Bretagne (Brest, Frankreich)
HAN University (Arnheim und Nijmegen, Niederlande)
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Automotive Software Engineering
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Der Studiengang kann englisch- und deutschsprachig studiert werden.
Berufs- und Wirtschaftspädagogik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Bewegungswissenschaft
in der Prävention und Rehabilitation
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Westböhmischen Universität (Pilzen, Tschechische Republik)
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Biomedizinische Technik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Business Intelligence & Analytics
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Chemie
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Computational Science
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Data Science
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Design and Test for Integrated Circuits
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 entsprechend des GER
Digitale Arbeit
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Digitale Medien- und Kommunikationskulturen
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Economics
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Elektromobilität
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Embedded Systems
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 entsprechend des GER
Energie- und Automatisierungssysteme
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
English Studies
(bisher: Anglistik/Amerikanistik)
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau C1 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 entsprechend des GER
Europäische Geschichte
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Uniwersytet Wroclawski (Breslau, Polen)
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Nachweis von Sprachkenntnissen in Latein bis zum 2. Fachsemester
Europäische Integration
Schwerpunkt Ostmitteleuropa
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Finance
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Human Factors
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Human Movement Science
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Informatik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Information and Communication Systems
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 entsprechend des GER
Interkulturelle Germanistik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Interkulturelle Kommunikation / Interkulturelle Kompetenz
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Nachweis einer weiteren Fremdsprache auf Abiturniveau
Nachweis eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthalts zu Arbeits- oder Studienzwecken (zzt. nicht erforderlich)
Management & Organization Studies
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Maschinenbau
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Brno University of Technology (Brno, Tschechische Republik)
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Mathematik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Medical Engineering
Bitte die Hinweise beachten.
Winter- und Sommersemester
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Medien- und Instruktionspsychologie
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Micro and Nano Systems
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Für das Wintersemester 2024/2025 ist eine befristete Immatrikulation im 1. Fachsemester vom Ausland aus möglich.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A2 entsprechend des GER
Mikrosysteme und Mikroelektronik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Mikrotechnik/ Mechatronik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachhaltige Energieversorgungstechnik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachhaltige Textiltechnologien und Outdoor Equipment
(bisher:Textile Strukturen und Technologien)
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Studienangebot in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau; das 1. Fachsemester wird in Zwickau durchgeführt; Semesterbeginn zum Wintersemester ist der 1.09. und zum Sommersemester der 1.03.
Hinweis: Der Studiengang wird zum WS 2024/2025 eingestellt. Die Nachfolge ist der Masterstudiengang
Nachhaltige Textiltechnologien und Outdoor Equipment.
Neurorobotik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Pädagogik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Physik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Politikwissenschaft
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Primarstufe Plus Mathematik
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Psychologie
mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Psychologie
Zulassungsordnung (PDF)
NC-Verfahren und NC-Werte der letzten Jahre
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang sind nicht nur die Studienplätze im ersten, sondern auch in allen höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung ist für höhere Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit des gewünschten Studiengangs und nur für angebotene Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Public Health
mit Schwerpunkt Prävention und Evaluation
Bitte die Hinweise beachten.
Wintersemester
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist nur für höhere Fachsemester möglich. Sie benötigen für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, ausreichend anrechenbare Studienleistungen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Rechnungslegung und Unternehmenssteuerung
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Regenerative Energietechnik
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Semiotik und Multimodale Kommunikation
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Nachweis einer weiteren Fremdsprache auf Niveau B1 entsprechend des GER
Sensorik und kognitive Psychologie
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Soziologie
Schwerpunkt gesellschaftlicher Zusammenhalt und Konfliktbewältigung
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Sports Engineering
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Teilzeitstudium möglich (8 Semester Regelstudienzeit)
Der Studiengang kann bei Berufstätigkeit, besonderen familiären Verpflichtungen oder bei besonderen gesundheitlichen Einschränkungen in Teilzeit studiert werden. Nähere Regelungen zum Teilzeitstudium vgl. § 10 der Studienordnung.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Value Chain Management
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Web Engineering
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Die Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache gehalten.
Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 entsprechend des GER.
Informationen über anerkannte Sprachzertifikate erhalten Sie hier.
Wirtschaftsingenieurwesen
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.
Wirtschaftswissenschaften für Juristen
Bitte die Hinweise beachten.
in der Regel im Wintersemester
Der Studienbeginn für Studienanfänger im ersten Fachsemester ist in der Regel zum Wintersemester. Mit Zustimmung des Prüfungsausschusses ist die Immatrikulation auch zum Sommersemester möglich, welche jedoch zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinausführen kann. Außerdem kann man sich zu einem höheren Fachsemester bewerben, sofern ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorliegen und die beantragte Fachsemestereinstufung, dem Fachsemester entspricht, für das eine Zulassung vorliegt. Nähere Informationen zur Bewerbung sind auf den Seiten des Studierendenservices zu finden.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind im § 3 der Studienordnung geregelt.