Studiengangwechsel
Beweggründe und Ursachen
Nicht selten klingt der Name eines Studiengangs verlockender als die Inhalte, die sich dahinter verbergen und leider merkt man dies oft zu spät. Sollte das bei dir der Fall sein, trau‘ dich und sprich mit deinem FSR! Nutze alle Informationen, die du bekommen kannst. Damit kannst du dir eine Menge Ärger und Aufwand sparen. Meist hilft es auch, mit älteren Semestern zu sprechen, da diese dir einen Überblick über den weiteren Studienverlauf geben können. Die ersten Semester sind oft sehr trocken und grundlagentheoretisch, vielleicht ist da ja doch noch ein Silberstreifen am Horizont.
Abbildung: Bäumchen wechsel dich
Trotz allem gilt: Es ist besser, den Mut zu haben, das Studienfach nach reiflicher Über- legung zu wechseln, als jahrelang etwas zu studieren, was dir nicht liegt! Mit der Entscheidung, dein Studienfach zu wechseln, solltest du allerdings nicht zu lange warten, da du beispielsweise Probleme mit dem BAföG bekommen könntest (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/finanzierung/bafoeg/). Bei deiner Entscheidung können dir am besten dein FSR (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/fachschaftsraete/), der StuRa (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/student_innenrat/) und die zentrale Studienberatung helfen:
www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/zsb/index.php
Ablauf:
Ein Studiengangwechsel ist grundsätzlich vor Semesterbeginn (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zum 15.01. für das Sommersemester und bis 15.07. für das Wintersemester) online zu beantragen. Im Bewerbungsportal wirst du gefragt, ob du bereits an der TU Chemnitz studierst und ob der beantragte Studiengang ein Studiengangwechsel sein soll. Wenn du in einen fachähnlichen Studiengang wechselst, kannst du dir möglicherweise einige Veranstaltungen anrechnen lassen. Darüber entscheidet nach Antrag der Prüfungsausschuss (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/akademische-gremien-verwaltung/#pruefungsausschuss).
Viel wichtiger ist für die meisten aber sicherlich die Frage der Studienfinanzierung. Denn auch das BAföG-Amt muss über einen Studiengangwechsel informiert werden. Dabei ist allerdings auch von Bedeutung, ob du die Fachrichtung oder nur in eine andere Spezialisierung wechselst und dir vielleicht einiges angerechnet werden kann. Im Allgemeinen sollte ein Wechsel so zeitig wie möglich stattfinden, denn vor allem beim Wechsel nach Ende des dritten Fachsemesters gibt es Schwierigkeiten und es muss ein ausreichender Grund vorgelegt werden.