Kindergeld
Wie der Name schon sagt, ist Kindergeld für Kinder gedacht, genauer gesagt für deren Eltern, um sie bei der Finanzierung ihrer Kinder zu unterstützen.
Für das erste und zweite Kind beträgt die Höhe des Kindergeldes jeweils 219 €, für das dritte 225 € und für jedes weitere je 250 € pro Monat. Hast du zwei oder mehr Geschwister, wird bei der Auszahlung pro Kind i. d. R. der Mittelwert gebildet, jedes Kind bekommt also gleich viel. Gezahlt wird Kindergeld im Regelfall von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Da ein Studium jedoch als „Ausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne“ zählt, hast du als Student_in bis zu deinem 25. Lebensjahr weiterhin Anspruch darauf. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres musst du bei der zuständigen Familienkasse einen schriftlichen Antrag stellen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Du musst dort Beginn und Ende deiner Ausbildungszeit melden und in jedem Semester deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Wenn du dich während deines Studiums im Ausland aufhältst, egal ob für ein Praktikum, Auslandssemester oder deinen Master, erhältst du ebenfalls Kindergeld. Ein Praktikum muss allerdings mit deinem Studium in Zusammenhang stehen.
In Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, z. B. zwischen Abitur und Beginn des Studiums oder zwischen Bachelor und Master wird dir das Kindergeld für maximal vier Monate weiter gezahlt. Unterbrichst du dein Studium vorübergehend für ein Praktikum, aufgrund einer Erkrankung oder zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, wird ebenfalls das Kindergeld weitergezahlt.
Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung zählt hier leider nicht. Wird die Ausbildung wegen Mutterschaft unterbrochen, bekommst du grundsätzlich auch weiterhin Kindergeld, nicht jedoch während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw. während der Elternzeit.
Als beendet gilt dein Studium, wenn dir das Gesamtergebnis deiner Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt wurde. Damit endet dann auch dein Kindergeldanspruch. Auch wenn du heiratest, endet in aller Regel dein Anspruch auf Kindergeld.