Hier geht es nicht nur ums Geld Edgar-Heinemann-Stiftung lobt Preise aus, unterstützt Kolloquien und vergibt Stipendien
(MSt) Die 1998 an der Technischen Universität Chemnitz errichtete Edgar-Heinemann-Stiftung wird in Zukunft auf dem Gebiet der Materialwissenschaften sowie Analytik im Bereich zwischen Ingenieurwissenschaften und angewandten Naturwissenschaften jährlich Promotionsstipendien, wissenschaftliche Preise und Zuschüsse für Kolloquien vergeben. Dies beschloss der Stiftungsrat auf seiner letzten Sitzung. So können sich ab sofort Interessenten um ein zweijähriges Stipendium in Höhe von 2.500 Mark pro Monat bewerben, die auf dem erwähnten Fachgebiet an der TU Chemnitz promovieren wollen. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist möglich. Das Alter der Bewerber sollte 32 Jahre nicht überschreiten. Erwartet wird der Studienabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule mit überdurchschnittlichem Erfolg. Jährliche Bewerbungstermine sind der 30. Juli und der 31. Dezember. Mit der Bewerbung werden folgende Unterlagen erbeten: ein ausführlich begründeter Antrag, ein tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Hochschule, ein Exposé des Dissertationsvorhabens sowie die Stellungnahme eines Hochschullehrers. Weiterhin lobt die Stiftung in diesem Jahr erstmals den mit 10.000 Mark dotierten "Edgar-Heinemann-Preis" aus. Er dient der Auszeichnung hervorragender Ingenieur- und Naturwissenschaftler/innen der TU Chemnitz. Der Preis kann einer aber auch mehreren Personen zuerkannt werden. Begründete Eigenbewerbungen aber auch ausführliche Vorschläge durch Dritte sind möglich. In der Regel wird eine überdurchschnittliche Promotion auf dem von der Stiftung geförderten Fachgebiet vorausgesetzt. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni eines jeden Jahres. Außerdem möchte die Stiftung künftig Kolloquien und Workshops an der TU Chemnitz finanziell unterstützen, die der Förderung der Materialwissenschaften sowie Analytik im Bereich zwischen Ingenieurwissenschaften und angewandten Naturwissenschaften dienen. Begründete Anträge können laufend eingereicht werden, über die jährlich am 31. Januar und 30. Juli entschieden wird. Kontakt |