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Rechtliche Aspekte
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Forschungsdatenmanagement

Rechtliche Aspekte – Ein Einstieg ins Themengebiet

Beim Forschungsdatenmanagement sind eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten angefangen von der Nachnutzung fremder Daten bis zur Veröffentlichung der Daten aus dem eigenen Forschungsprojekt. Dabei stehen vor allem das Urheberrecht und der Datenschutz im Vordergrund, aber auch Patente, vertragliche Regelungen bei Kooperationen, arbeitsrechtliche Verwertungsregeln, Förderbedingungen von Drittmittelgeben bis hin zu Grundrechten können eine Rolle spielen.

Vor Projektbeginn sollten alle rechtlichen und ethischen Fragen, z.B. durch Inanspruchnahme einer Rechtsberatung, geklärt und schriftlich, z.B. in einem Datenmanagementplan, festgehalten werden. Durch diese Abklärung soll ermittelt bzw. festgelegt werden, wer welche Rechte an den Daten hat. Dies ist wichtig, um zum Beispiel keine Rechte Dritter zu verletzen oder bei Datenveröffentlichung überhaupt das Recht zu haben, die weiteren Datennutzungsrechte über eine Lizenzvergabe zu regeln.

Nachfolgend möchten wir Sie auf einige Informationsseiten zu rechtlichen und ethischen Aspekten im Zusammenhang mit FDM hinweisen. Diese Hinweise stellen jedoch keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Die Universitätsbibliothek Chemnitz möchte Sie mit diesen Informationen beim Management Ihrer Daten unterstützen. Es handelt sich aber lediglich um unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Thema. Wir sind nicht befugt rechtsverbindliche Aussagen bzw. Beratungen anzubieten. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit!

Zum Beispiel können Sie sich auf der Projektseite des BMBF geförderten Projekts DataJus über rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit FDM informieren. Dort finden Sie auch einen Entscheidungsbaum rund um Fragen zur Datenveröffentlichung.

Urheberrecht

Unstrukturierte Daten (z.B. Messdaten) und Fakten unterliegen an sich nicht dem deutschen Urheberrecht, wohingegen das Urheberrecht eine Regelung für Datenbanken vorsieht. Auch wenn „einfache“ Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind, sollten sie von Projektbeginn an so behandelt werden (Es könnte andere Schutzrechte oder vertragliche Regelungen zu beachten sein.). Sind die Daten urheberrechtlich geschützt, so ist die Einwilligung des Urhebers unabdingbar für eine weitere Nutzung der Daten. Einen ersten Einstieg zum Urheberrecht bei Forschungsdaten finden Sie unter dem folgenden Link: Forschungsdaten.info: Urheberrecht

Über allgemeine urheberrechtliche Fragen können Sie sich auch auf den Seiten der UB Chemnitz zum Urheberrecht informieren.

Datenschutz

Wenn Daten einen Rückschluss auf eine natürliche Person zulassen, so wird von personenbezogenen Daten gesprochen. Der Schutz solcher Daten unterliegt dem Datenschutzrecht (DSGVO der EU, BDSG des Bundes, Länderdatenschutzgesetze). Wenn eine Anonymisierung der Daten erfolgt, d.h. die Person hinter dem Datensatz ist nicht mehr identifizierbar, dann findet das Datenschutzrecht keine Anwendung. In der Praxis ist dieser Fall jedoch selten, da meist der notwendige Grad an Anonymisierung dem wissenschaftlichen Wunsch nach Informationsgewinn entgegengesetzt ist. Dennoch wird eine Anonymisierung empfohlen, um Persönlichkeitsrechte zu wahren. Werden die Daten mit einem Code bzw. Pseudonym verschlüsselt, so unterliegen sie weiterhin den Datenschutzrecht, da durch eine Entschlüsselung eine Identifizierbarkeit der Person dahinter möglich wäre. Unterliegen die personenbezogene Daten eines Forschungsvorhabens dem Datenschutzrecht, so müssen die Studienteilnehmer im Vorfeld über den Umgang mit ihren Daten informiert und ihre Zustimmung zur Verwendung der Daten eingeholt werden. Einen ersten Einstieg zum Datenschutz in der Forschung finden Sie unter dem folgenden Link: Forschungsdaten.info: Datenschutzrecht

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragen der TU Chemnitz wenden.

Ethik

Neben der Einhaltung von rechtlichen Vorschriften sollte stets unter einer ethischen Prämisse verantwortungsvoll mit den Forschungsdaten umgegangen werden. Durch die Abwägung von ethischen Aspekten vor der Erhebung bzw. Veröffentlichung soll einem Missbrauch der Daten vorgebeugt werden. Neben personenbezogenen Daten spielen ethische Fragen bei allen Versuchen mit Menschen oder Tieren, Umweltstudien sowie dem Austausch sensibler Daten mit Dritten ebenfalls eine Rolle. Einen ersten Einstieg zur Ethik im Forschungsdatenmanagement finden Sie unter dem folgenden Link: Forschungsdaten.info: Ethische Aspekte im FDM

An der TU Chemnitz gibt es eine Ethikkommission, die die Zulässigkeit von Forschungsvorhaben unter ethischen Aspekten prüft.

Weitere Informationsseiten