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Semesterapparate
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Semesterapparate

HochschullehrerInnen und DozentInnen (im Weiteren Dozenten) der TU Chemnitz haben die Möglichkeit, "Konventionelle Semesterapparate" zur Unterstützung von Lehrveranstaltungen einzurichten. Sie ermöglichen den Studierenden den direkten Zugriff auf die wichtigsten gedruckten Medien für die im Semester laufenden Lehrveranstaltungen.

Außerdem können Dozenten ihre Kursmaterialien unter Beachtung des Urheberrechts über die Lehr- und Lernplattform OPAL bereitstellen.

Semesterapparate

"Konventionelle Semesterapparate" sind rechtzeitig, spätestens bis 6 Wochen vor Semesterbeginn (folglich 15. Februar bzw. 15. August des jeweiligen Jahres), schriftlich zu beantragen, um notwendige Vorarbeiten (Vormerkung entliehener Titel, Beschaffung fehlender Titel) durchführen zu können.
Dafür ist der Antrag auf einen "Konventionellen Semesterapparat" zu verwenden. Dozenten, die eine gedruckte Bestellliste bevorzugen, geben diese strukturiert mit den erforderlichen Angaben: Barcode, Autor, Titel, Regalstandort beim Auskunftspersonal der UB Chemnitz ab.
Für später beantragte Semesterapparate kann eine termingerechte Bereitstellung zu Semesterbeginn nicht zugesichert werden.

In "Konventionellen Semesterapparaten" wird vorwiegend Literatur aus dem ausleihbaren Bestand (sowohl Freihand- als auch Magazinbestand) aufgestellt. Werden Titel gleichzeitig in verschiedenen Semesterapparaten benötigt, wird mit Verweisungen gearbeitet.
Zeitschriften, Handbücher, Sammelwerke, Nachschlagewerke, Wörterbücher werden nur im Ausnahmefall im Original in "Konventionelle Semesterapparate" eingestellt.
Für in "Konventionelle Semesterapparate" eingeordnete private und persönliche Medien (Bücher, Srkripte, Folien u.ä.) wird keine Haftung übernommen.

Ein "Konventioneller Semesterapparat" sollte 50 Bände/Medien nicht überschreiten (Platzgründe).

"Konventionelle Semesterapparate" werden gesondert im Erdgeschoss/Westflügel aufgestellt; zu erfragen an den Auskunftsplätzen der Bibliothek.

"Konventionelle Semesterapparate" stehen den Studierenden während der Öffnungszeiten zur Verfügung und sind von der regulären Ausleihe ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen ist bei Vorlage eines schriftlichen Einverständnisses (PDF) des entsprechenden Dozenten des "Konventionellen Semesterapparates" unter Angabe von Name des Entleihers, Titel des Mediums und Leihfrist eine kurzzeitige Ausleihe möglich.

Die Auflösung von "Konventionellen Semesterapparaten" erfolgt am Ende der Prüfungszeit des Semesters, spätestens zum 31. März bzw. 30.September des jeweiligen Jahres. Davon abweichende Termine legt der Dozent im Antrag fest.