Aktuelles
Seit November ist das neue Seminarprogramm der Unfallkasse Sachsen für 2024 verfügbar.
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Ansprechpartner Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU)
Corona
Die wichtigsten Dokumente und Informationen zu:
- Hygienekonzepten als Grundlage für Präsenzveranstaltungen an der TU Chemnitz,
- Handlungsleitfäden zur Einhaltung der Informationsketten,
- weiteren Formularen
sowie Antworten auf wiederkehrende Fragen finden Sie auf der Webseite „FAQ – Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Corona”.
Arbeitssicherheit
Hinweise zur Arbeitsschutzorganisation finden Sie bei der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA):
https://www.gda-orgacheck.de/daten/gda/index.htm
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz § 5 (ArbSchG).
Durch die systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen, die bei der Tätigkeit des Beschäftigten auftreten, können im Ergebnis zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet werden, die nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren sind.
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist der Fachvorgesetzte verantwortlich.
Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Unterweisungen sind von jedem Vorgesetzten in seinem Verantwortungsbereich durchzuführen.
Unterweisungen sind ein wichtiges gesetzlich vorgeschriebenes Mittel der Arbeitssicherheit in allen Arbeitsbereichen. Die Pflicht, Beschäftigte zu unterweisen, ist in grundlegenden Vorschriften geregelt.
Der Begriff Arbeitsmittel hat in der Betriebssicherheitsverordnung eine zentrale Bedeutung. Es handelt sich um Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die vom Betreiber bereitgestellt und durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden.
Auf der Webseite des BFAU finden Sie weitere Informationen zu Betriebsmitteln und deren Überprüfung.
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die in einem Betrieb/einer Dienststelle tätig sind und beim Arbeitsschutz und der Verhütung von Unfällen unterstützend mitwirken.
Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten ist ehrenamtlich und nicht mit einer Weisungsbefugnis verbunden. Seine Aufgaben beziehen sich sowohl auf den Arbeitsplatz, als auch auf das Arbeitsumfeld und beinhalten z. B. das Achten auf vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen.
Die Sicherheitsbeauftragten der entsprechenden Bereiche und weitere Informationen finden sie auf der Webseite des BFAU.
Nach der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten:
- Arbeitsräume in Gebäuden einschließlich Ausbildungsstätten,
- Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, ausgenommen Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören und außerhalb seiner bebauten Fläche liegen,
- Baustellen
- Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit
- Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern
Weitere Informationen zu Arbeitsstätten und Verordnungen finden Sie auf der Webseite des BFAU.
Abfall/ Entsorgung
Verhalten im Gefahrenfall und bei Notfallsituationen
Auf das Verhalten im Gefahrenfall und bei Notfallsituationen wird im Kanzlerrundschreiben 21/2010 vom 15.07.2010 hingewiesen:
Mit der Einführung des Chemikalien-Lager und Kataster-System "CLAKS" steht an der Technischen Universität Chemnitz ein zeitgemäßes System für die Verwaltung von Chemikalien (insbesondere Gefahrstoffe) und Betriebsstoffen zur Verfügung.
CLAKS wurde aus der Laborpraxis entwickelt und ist ein softwaregestütztes Informationssystem für Forscher, Mitarbeiter und Verantwortliche in chemischen Laboratorien an Hochschulen, in Forschungs- und Prüfinstituten und in der Industrie.
Dokumente für Abfallbeauftragte
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Dienstanweisung zum Umgang mit Abfällen
- Richtlinie zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen (Stand 01.10.2014)
- Anhang 2 – Arbeitsunterlagen
- Anhang 3 – Formular zur Abfallbeauftragtenbestellung
Weitere Dokumente, Arbeitsmaterialien für Abfallbeauftragte, Links zu Informationsquellen und Stoffinformationen finden Sie auf der Webseite des BFAU.
Gesetze
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Weitere Verordnungen und Dokumente finden Sie auf der Webseite des BFAU.
Unfallwesen
Unfallanzeige für Unfälle mit Arztbesuch
- Unfallanzeige für Unfälle mit Arztbesuch für Beschäftigte
- Erläuterungen zur Unfallanzeige für Beschäftigte
- Unfallanzeige für Unfälle mit Arztbesuch für Studierende
- Erläuterungen zur Unfallanzeige für Studierende
Unfallmeldung für Bagatell-Unfälle ohne Arztbesuch
Informationen zur Unfallanzeige / -meldung:
Informationen zu Arbeitsunfällen:
Bitte beachten!
Senden Sie die Unfallformulare immer direkt an das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU - 120150) und nicht an die Unfallkasse Sachsen!
Bei Unfällen im Rahmen von Universitäts-Sportkursen fügen Sie dem Unfallformular bitte immer eine Kopie der Anmeldebestätigung zum Kurs bei.
Bei Arbeitsunfällen mit Arztbesuch ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen!
Ein Durchgangsarzt ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den gesetzlichen Unfallversicherungen eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen zuständig.
Eine Liste mit regionalen und deutschlandweiten Durchgangsärzten finden sie auf der Webseite des BFAU.
Ansprechpartner Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU)
In den folgenden Links erhalten Sie einen Überblick zum Versicherungsschutz für Beschäftigte bei bestimmten Tätigkeiten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Occupational medicine is the field of medicine that deals with the investigation, evaluation, assessment and influence of the interrelations between the requirements, conditions and organization of work, as well as with man, his health, his ability to work and employment and his diseases.
- Occupational health check-ups (leaflet)
- Company doctor
- Federal Institute for Occupational Safety and Health (BAuA)
- Ordinance on Occupational Health Prevention (ArbMedVV)
Occupational diseases are diseases that an insured person contracts through work and which
- either listed in the Occupational Diseases Ordinance (BKV, Federal Institute for Occupational Safety and Health) or
- which, according to new medical findings, are caused by the profession.
Occupational diseases are only those diseases which, according to the findings of medical science, are caused by special influences to which certain groups of persons are exposed to a significantly higher degree than the rest of the population through their work. The so-called widespread diseases such as musculoskeletal disorders or cardiovascular diseases can therefore usually not be occupational diseases.
The suspicion of an occupational disease must be reported to the accident insurance institution. Entrepreneurs and doctors are obliged to do so.
Occupational diseases list (BK list, Federal Institute for Occupational Safety and Health)
Screen handling
VDU glasses
On the basis of a NEW framework agreement between the Saxon State Ministry of Finance on behalf of the Free State of Saxony and the Central German Optician and Optometrist Association of the Federal States of Saxony and Saxony-Anhalt for the procurement of VDU workplace glasses, it is now only possible for selected opticians to produce VDU workplace glasses. These approved opticians can be accessed via the link below. Other opticians are currently not listed in the framework agreement.
ATTENTION:
Für andere als bei den unten aufgeführten Optikern angefertigte Bildschirmarbeitsplatzbrillen sind die Kosten NICHT mehr erstattungsfähig!
Erste Hilfe
A first responder is a person who, on the basis of § 10 of the Occupational Safety and Health Act (ArbSchG) and § 21 of the Social Code (SGB) VII, has successfully completed a basic course in first aid comprising at least eight double hours and receives a certificate from the trainer. As a result, a refresher course of four double hours is required every 2 years.
First responders of Chemnitz University of Technology
Instructions for first aid (GUV-I 503)
First aid for the action of hazardous chemical substances (GUV-I 8504)
First aid material
The procurement of first aid materials (e.g. first aid kits, cooling compresses, replacement kits) by the Office for Occupational Safety and Environmental Protection can only be carried out for the Central University Administration.
For faculties and central institutions, this must be done within their respective institutions.
Please note: access to the first aid kits (first aid kits) must be possible for everyone at any time during working hours within the facilities. Locking away the first aid kits is not permitted!
Information on size (small or large first aid kit) and number of first aid kits can be found at:
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/erste-hilfe-material/index.jsp
Updated DIN standards for first aid kits
DIN 13157 (small first aid kit) and DIN 13169 (large first aid kit) have been updated. Compared to the previous DIN versions, little has changed. No first aid materials have been omitted. Against the background of the pandemic situation, face masks (at least type I, according to DIN EN 14683) have been added. Wet wipes for cleaning uninjured skin were also included. Among the most commonly used bandage materials are plasters; therefore, the number of patches was increased in the course of updating the standard.
According to the new standard, the first aid kits must be equipped with the following contents.
http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf
Automated External Defibrillator
The AED are handy devices in which emphasis is placed on the simplest possible operation. Many defibirillators now only have a power button (fully automatic machines, see below). Furthermore, the electrodes in the form of adhesive electrodes (also: pad's patches, fast patches) are present in every AED, a pre-connection (electrodes in the packaging, cable protrudes from the packaging and is already connected to the AED) is now considered standard. The adhesive positions of the electrodes are usually shown on the packaging of the adhesive electrodes and on the adhesive electrodes themselves.
Below are information on the locations and handling of the defibrillators:
Automated Defibrillators - Locations
Automated Defibrillation - Information and GuidanceAutomated Defibrillation - Change in Medical Device Law in AED Training
Strahlenschutz
Personen, die aus beruflichen Gründen in fremden Anlagen oder Einrichtungen beschäftigt werden und dabei einer Belastung durch radioaktive Strahlung ausgesetzt werden, müssen einen Strahlenpass führen.
Weitere Informationen zum Strahlenpass finden Sie auf der Webseite des BFAU.
Wenn Personen aus beruflichen Gründen ein Dosimeter benötigen, muss dieses bei der Landesanstalt für Personendosimetrie Berlin (LPS) beantragt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BFAU.
Auf der Grundlage des neuen Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) benötigen seit dem 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.
Radiation protection is the protection of humans and the environment from the harmful effects of ionizing and non-ionizing radiation (from natural and artificial radiation sources).
The main legal basis is the Radiation Protection Act (StrlSchG) and the Radiation Protection Ordinance (StrlSchV).
In this overview, the radiation protection officers of Chemnitz University of Technology in the individual faculties and areas are listed.
Brandschutz
Notfallhinweise
Die Rufnummern für Havarie bzw. Notfall außerhalb/innerhalb der Technischen Universität Chemnitz sind:
07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Auf der Webseite des BFAU finden Sie weitere Hinweise zu Notfallsituationen und Gefahrenfällen an der TU Chemnitz.
Sicherheitsmerkblatt
Das Scherheitsmerkblatt gilt für Mitglieder, Angehörige und Besucher der TU Chemnitz sowie für an der TU tätigen Fremdfirmen.
Dessen Inhalt ist von den verantwortlichen Personen aller Arbeitsbereiche durch aktenkundige Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen sowie durch Aushang bekanntzugeben!
Feuerlöscheinrichtungen müssen geprüft und zugelassen sein. Die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern erfolgt auf der Grundlage der GUV-Regel GUV-R 133.
Auf der Webseite des BFAU sind Arten und die entprechende GUV-Regel erfasst.
Nach berufsgenossenschaflichem Regelwerk gehören das Prüfen der Inhalte von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen oder die Mitwirkung bei Brandschutzkonzepten zum Aufgaben- und Kompetenzbereich des Brandschutzbeauftragten.
Im Rundschreiben 23/2001 Ordnung zur Durchführung von brandgefährdenden Tätigkeiten an der Technischen Universität Chemnitz wurden entsprechende Anforderungen definiert.
Auf der Webseite des BFAU sind die entsprechenden Anforderungen aufgezeigt.
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Informationen der Stabsstelle Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU - 100210)
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