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Professur für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
Hinweise zu Klausuren
Professur für Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung 

Hinweise zu Klausuren

Generell zugelassene Hilfsmittel

  • nicht programmierbarer Taschenrechner
  • unkommentierte Gesetzestexte
    zulässig sind:
    • bunte Hervorhebungen im Text
    • Einteilungen mit Reitern (Paragraph darf angegeben werden)
    nicht zulässig sind:
    • Paragraphen-Ketten im Text
    • Vermerke im Text
    Beispiele für zulässige und unzulässige Markierungen: Beispiel

ACHTUNG!

  • Unleserliche Stellen und Bleistift-Einträge werden nicht gewertet.

  • Selbstausgedruckte Gesetzestexte/IFRS-Standards/EU-Verordnungen sind spätestens zwei Tage vor der Prüfung am Lehrstuhl einzureichen. Diese werden dann zur Prüfung ausgehändigt.
  • Bei speziellen Fragen zu den Vorgaben in Klausuren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Lehrstuhls.
  • Weitere als die hier aufgezählten Vorgaben können für einzelne Prüfungen hinzukommen.

Klausureinsicht

Klausureinsichten zu Klausuren des Haupttermins finden in der Regel zu Beginn des Folgesemesters an einem zentralen Termin statt.

Informieren Sie sich rechtzeitig!

Nachträgliche Einsichtstermine sind nicht möglich!