Hinweise zu Klausuren
Generell zugelassene Hilfsmittel
- nicht programmierbarer Taschenrechner
- unkommentierte Gesetzestexte
zulässig sind:- bunte Hervorhebungen im Text
- Einteilungen mit Reitern (Paragraph darf angegeben werden)
- Paragraphen-Ketten im Text
- Vermerke im Text
ACHTUNG!
-
Unleserliche Stellen und Bleistift-Einträge werden nicht gewertet.
- Selbstausgedruckte Gesetzestexte/IFRS-Standards/EU-Verordnungen sind spätestens zwei Tage vor der Prüfung am Lehrstuhl einzureichen. Diese werden dann zur Prüfung ausgehändigt.
- Bei speziellen Fragen zu den Vorgaben in Klausuren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Lehrstuhls.
- Weitere als die hier aufgezählten Vorgaben können für einzelne Prüfungen hinzukommen.
Klausureinsicht
Klausureinsichten zu Klausuren des Haupttermins finden in der Regel zu Beginn des Folgesemesters an einem zentralen Termin statt.
Informieren Sie sich rechtzeitig!
Nachträgliche Einsichtstermine sind nicht möglich!
Informieren Sie sich rechtzeitig!
Nachträgliche Einsichtstermine sind nicht möglich!