- Darf ein Buchhändler, der aufgrund negativer Scheidungserfahrungen keine Frauen mehr leiden kann, sich weigern, Bücher an Frauen zu verkaufen?
- Zwar gilt der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. jeder kann selbst entscheiden, mit wem er Verträge schließen möchte. Allerdings erfährt dieser Grundsatz Einschränkungen – hier handelt es sich z.B. um eine verbotene Benachteiligung aufgrund des Geschlechts (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG). Der Buchhändler darf sich daher nicht grundsätzlich weigern Bücher an Frauen zu verkaufen.