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Dusselinchen will im Namen des Franz einen Kaufvertrag mit dem Kioskbesitzer K abschließen und hat dazu auch Vertretungsmacht erhalten. Sie schließt den Vertrag ab, macht dabei aber nicht hinreichend deutlich, dass sie für den Franz handelt. Der fragliche Kaufvertrag ist
- voll wirksam zwischen D und F, sofern es dem K nicht darauf ankommt, mit wem er den Vertrag schließt ("Geschäft mit dem, den es angeht").
- stets schwebend unwirksam zwischen D und F.
- stets voll wirksam zwischen D und F.
- ggf. voll wirksam zwischen D und K.