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Ein Schuldverhältnis entsteht
- durch zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen.
- durch Anordnung des Gesetzes.
- durch Vertrag.
- durch Beschluss.
- durch zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene und inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen.