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Die Kühe des Bauern B verschaffen sich unbemerkt Zugang zu den saftigen Wiesen des Nachbarn N. Kann N Ersatz für das verzehrte Gras verlangen?
- Ja, nach § 280 Abs. 1 BGB.
- Ja, von dem B aus § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB.
- Ja, von dem B nach § 816 Abs. 2 BGB.
- Nein.