- Unter welchen Voraussetzungen ist ein Unternehmer Kaufmann nach § 1 HGB?
- Nach § 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, es handelt sich um ein sog. Kleingewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB. Ein Gewerbe ist jede äußerlich erkennbare, selbstständige, erlaubte, planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübte Tätigkeit, die nicht "freier Beruf" ist. Dieses Handelsgewerbe betreibt derjenige, in dessen Namen bzw. unter dessen Firma das Handelsgewerbe ausgeübt wird, welcher aus den im Unternehmen geschlossenen Geschäfte berechtigt und verpflichtet wird.