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Was versteht man unter Firmenbeständigkeit?
- das Unternehmen bleibt nach einem Verkauf erhalten und wird nicht zerschlagen.
- der Firmenname kann fortgeführt werden, obwohl er unrichtig geworden ist (§§ 21, 22, 24 HGB ).
- der Inhaber des kaufmännischen Unternehmens bleibt derselbe.