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Benenne den Grund für die Differenzierung zwischen Gewerbe und Handelsgewerbe:
- Für den (Klein-)Gewerbetreibenden, wie den Zeitungskiosk oder den Gemüsehändler „an der Ecke“, würde die Anwendung handelsrechtlicher Normen zu unverhältnismäßigen „Härten“ (bspw.Buchführungspflicht) führen.