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Wo liegt der Unterscheid zu der organschaftlichen Vertretungsmacht bei Körperschaften
- Grundlage der Vertretungsmacht der Organe ist keine rechtsgeschäftliche Vollmacht, sondern das Gesetz (bspw. § 35 GmbHG). D.h., Rechtsgrund und Reichweite der Vertretungsmacht ergeben sich auch nicht aus der Satzung, dem Gesellschaftsvertrag oder dem Bestellungsakt.