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Bewerten Sie die Richtigkeit der folgenden Aussagen:
Der Gesellschaftsvertrag ist ein nach allgemein zivilrechtlichen Grundsätzen zu bewertendes Rechtsgeschäft I.S.d. § 157 BGB.
Der Gesellschaftsvertrag ist objektiv betrachtet eine die Organisation der Gesellschaft regelnde „Verbandsverfassung“
- sowohl als auch
- nichts von beidem