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Welche der folgenden Unternehmungen können in der Form der GbR. betrieben werden?
- gemeinschaftliche Arztpraxen und Rechtsanwaltssozietäten
- Handelsgewerbe gem. § 1 II HGB
- Klein- und Kleinstgewerbe
- Lottospiel- und Tippgemeinschaften
- Die Verwaltung eigenen Vermögens
- Eheliche Lebensgemeinschaften (Sofern Sie nicht einen über die Verwirklichung der Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen.)