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Welche der folgenden Rechte darf ein von der Geschäftsführung ausgeschlossener Gesellschafter wahrnehmen
- Das Widerspruchsrecht gem. § 711 BGB
- Auskunfts- und Kontrollrechte gem. § 716 BGB
- Geltendmachung von Sozialansprüchen auf dem Klageweg
- Geltendmachung von Aufwendungsersatz gem. § 713 BGB