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Da die OHG Handelsgesellschaft ist kann sie:
- eine Firma führen
- Prokura erteilen
- die Geschäftsführung oder Vertretung ganz Dritten (Vorstand/Geschäftsführer) überlassen
- telefonisch ein Bürgschaftsversprechen abgeben
- die Haftung ihrer Gesellschafter für ihre Verbindlichkeiten nach außen begrenzen