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Wonach bestimmt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der OHG
- grundsätzlich bekommt jeder Gesellschafter vom Jahresgewinn einen Anteil in Höhe von 4 vom Hundert seines Kapitalanteils ausgeschüttet
- Im Übrigen werden Gewinn und Verlust nach Köpfen zu gleichen Teilen verteilt
- eine vertraglich davon abweichende Regelung ist unzulässig