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Wann ist die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten ausgeschlossen?
- Vor Eintragung der Gesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Wenn statt einer Bareinlage eine Sacheinlage als Haftsumme geleistet wird
- Wenn es zur Rückgewähr von Einlagen kommt
- Nach Ausscheiden und Gewinnauszahlung ohne dass, ein äquivalent zur Hafteinlage erhalten bleibt