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Wie unterscheidet das Recht des Rücktritts vom Recht auf Minderung?
- Nur bei der Minderung ist die Setzung einer angemessenen Frist unter gewissen Umständen entbehrlich.
- Nur das Recht auf Minderung kann bei erheblichen Mängeln geltend gemacht werden.
- Nur das Recht auf Minderung kann auch bei unerheblichen Mängeln geltend gemacht werden.