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Was verstehen Sie im Rahmen der deliktsrechtlichen Haftung unter der Ausreißerproblematik?
- Ein einzelnes fehlerhaftes Stück, für welches dem Hersteller keine Verantwortung mehr zugerechnet werden kann.
- Ein einzelner Mitarbeiter (einer von vielen), der Produkte einer geringeren Qualität verursacht, für welchen dem Hersteller keine Verantwortung mehr zugerechnet werden kann.
- Ein Produkt, welches sich von allen anderen unterscheidet und der Hersteller damit eine beherrschende Stellung auf dem Markt erhält.