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Wann kommt bei Schädigung durch ein fehlerhaftes Produkt der Händler als Anspruchsgegner im Sinne des ProdHaftG in Frage?
- Immer.
- Wenn der unmittelbare Hersteller nicht feststellbar ist.
- Wenn er sich durch Anbringen entsprechender Kennzeichen als Hersteller ausgibt.
- Bei schuldhaften Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflichten.