FAQ - Frequently Asked Questions
Abschlussarbeiten
Für die Masterarbeit können Bewerbungen für das Sommersemester jeweils zum 31.03. und für das Wintersemester jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Eine Bewerbung sollte nur erfolgen, wenn auch geplant ist die Masterarbeit im selben Semester noch anzumelden.
Betreuungszusagen verfallen nach einem Semester, wenn nicht anders mit der Betreuerin oder dem Betreuer vereinbart.
Bewerbungsformulare für die Masterarbeit finden Sie unter folgenden Links:
Dem Formular ist eine Ideenskizze für ein oder zwei Masterarbeitsthemen beizulegen. Die Ideenskizze sollte möglichst folgende Punkte enthalten:
- Thema und vorläufige Fragestellung
- Begründung für Themenwahl
- Vorgehen (Literaturarbeit / Empirische Arbeit / Kooperation mit Praxispartner)
- Methodische Herangehensweise
- Grobe Gliederung.
Es ist darauf zu achten, dass das Thema mit dem sich an einem Lehrstuhl beworben wird, zum jeweiligen Lehrstuhlprofil passt.
Bei themenfremder Lehrstuhlwahl behalten sich die Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber bzw. Betreuerinnen und Betreuer vor, das Thema entsprechend anzupassen oder abzulehnen.
Ausnahmen stellen lediglich das Lehrstuhlprofil übergreifende Themen dar, wenn diese explizit vom jeweiligen Lehrstuhl als Forschungsthemen angeboten werden.
Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Frist gesichtet und unter Berücksichtigung der Präferenzen der Studierenden an die Lehrstühle verteilt.
Danach stimmen sich die einzelnen Lehrstühle auch unter Beachtung der Kapazitäten intern über die Betreuung der Arbeiten ab und melden sich danach schnellstmöglich bei den Kandidatinnen und Kandidaten.
Unter Umständen wird es nicht möglich sein, dass alle am "Wunschlehrstuhl" bei den jeweiligen "Wunschbetreuerinnen oder -betreuer" schreiben können.
Je konkreter jedoch die Ideen dargestellt werden, desto einfacher wird es sein, eine Betreuerin bzw. einen Betreuer zuzuteilen, die bzw. der das gewünschte Thema optimal betreuen und unterstützen kann.
Im Vorfeld der Bewerbungen werden keine konkreten Betreuungszusagen gemacht.
Vorabsprachen mit möglichen Betreuerinnen bzw. Betreuern an den drei Lehrstühlen sind aber dennoch möglich und auch sinnvoll.
Die Anmeldung erfolgt nach Absprache mit der jeweiligen Betreuerin bzw. dem jeweiligen Betreuer.
Generell sollte die Arbeit im selben Semester angemeldet werden, indem das Betreuungsverhältnis aufgenommen wird.
Es ist zu beachten, dass das Betreuungsverhältnis nach einem Semester vom jeweiligen Lehrstuhl aufgehoben werden kann, sollte keine Anmeldung der Arbeit erfolgt sein.
Für die Anmeldung ist das dafür vorgesehene Formular vom Zentralen Prüfungsamt zu nutzen und von der Professorin oder des Professors des jeweiligen Lehrstuhls unterschreiben zu lassen.
Die Bearbeitungszeit läuft nach Anmeldung der Masterarbeit beim Zentralen Prüfungsamt und beträgt 20 Wochen.
Nach Betreuungszusage werden die Teilnahme an allen Masterkolloquien des jeweiligen Lehrstuhls im laufenden Semester sowie eine Präsentation des Konzeptes im Rahmen des Kolloquiums erwartet.
Das Masterkolloquium hat sich für die Qualität der Arbeit als sehr wichtig erwiesen, da der Dialog und die Reflexion im Plenum besonders intensive Lernchancen bieten.
Nach Abgabe der Masterarbeit gibt es keine Verteidigung.
Formvorgaben sollten den Vorgaben des betreffenden Lehrstuhls entnommen und/oder mit der zuständigen Betreuerin bzw. dem zuständigen Betreuer besprochen werden.
Informieren Sie sich bitte auch über die Master MOS Homepage.