FAQ
Fragen zum Studienablauf / zur Studienorganisation
Aufgrund des sehr knappen Zeitfensters zwischen Bachelor-Arbeit und Einschreibungsfrist in Masterstudiengänge gibt es eine sogenannte Bedingte Immatrikulation in die Master-Studiengänge. Diese erlaubt es, dass Sie sich bereits in einen Masterstudiengang immatrikulieren und spätestens bis Ende des ersten Semsters das Bachelor-Zeugnis nachweisen können.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise dazu auf den Webseiten des Studentensekretariats.
Grundsätzlich empfehlen wir, von dieser Regelung nicht Gebrauch zu machen, sondern die Bachelor-Arbeit regulär im sechsten Semester abzuschließen. Dies erfordert eine rigorose Planung des Studiums von Anfang an.
Externe Bewerber an der TU-Chemnitz: Fachliche Einshätzung des Prüfungsausschusses (gem. §3 SO); Die Anfrage an den Prüfungsausschuss erfolgt per E-Mail.
Hinweis: Dieses Vorgehen gilt nicht automatisch an anderen Hochschulen. Bitte informieren Sie sich selbstständig und rechtzeitig über das jeweils angewendete Verfahren!
Der SB-Service steht in Verbindung mit dem Studentensekretariat und soll dir helfen, die Wege dorthin zu ersparen. Folgende Funktionen bietet dir der SB-Service zur Zeit:
- Bezahlung der Semesterbeiträge & Rückmeldung ins neue Semester
- Bescheinigungen wie die Immatrikulationsbescheinigung
- Änderung persönlicher Daten
- Prüfungsanmeldung
- Notenübersicht
Oftmals bieten die Lehrstühle direkt auf ihren Seiten Zugriff auf Klausuren vergangener Semester. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es noch andere Mittel und Wege an alte Klausuren zu gelangen.
Zum Ersten wäre da die direkte Nachfrage beim Professor bzw. bei den Übungsleitern. Weiterhin bietet der FSR WiWi (Thüringer Weg 7, Raum K021) alte Klausuren zum Verkauf an.
Sollte all das erfolglos sein, hilft noch die Suchfunktion der TU-Chemnitz-Seite, die manchmal auf längst vergessene Seiten aufmerksam macht.
Fragen zu Prüfungsangelegenheiten
Gemäß §11 Abs. 1 PO gilt: Der Prüfling kann die Anmeldung zu einer Prüfungsleistung ohne Angabe von Gründen zurückziehen, sofern er dieses dem Prüfungsamt bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin mitteilt.
Ein Rücktritt nach dieser Frist ist nur mit Genehmigung durch den Prüfungsausschuss (-vorsitzenden) möglich.
Rücktritte mit Genehmigung sind auch während und nach der Prüfung möglich.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?
Falls Sie innerhalb der Rücktrittsfrist gem. §11 Abs. 1 PO erkranken, können Sie ohne Angabe von Gründen von der Prüfung zurücktreten. Bitte geben Sie Ihren Rücktritt beim Prüfungsamt bekannt.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wenden Sie sich bei vorliegender Bestätigung eines Arztes, dass eine erhebliche Leistungsbeeinträchtigung vorliegt, bitte ebenfalls an das Prüfungsamt. Fehlt die Bescheinigung des Arztes oder liegt eine gegenteilige Stellungnahme vor, entscheidet der Prüfungsausschuss über den Rücktritt. Bitte verwenden Sie den Vordruck “ Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit ” des Prüfungsamts als Grundlage für das ärztliche Attest und beachten Sie auch das “ Merkblatt zur Verfahrensweise bei Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit ” des Prüfungsamts. Dadurch wird allen Beteiligten die Arbeit erleichtert.
Hinweise
- Verwenden Sie in jedem Fall das Formular “ Antrag auf Rücktritt von der Prüfung ” des Prüfungsamts.
- Es ist auch nach Ablauf der Rücktrittsfrist kein amtsärztliches Attest notwendig. Es genügt, Ihren Hausarzt zu konsultieren.
Im Rahmen des Bolognaprozesses und der Modularisierung von Studiengängen hat die sogenannte Kompensation von Prüfungsleistungen einen anderen Stellenwert im Prüfungsgeschehen eingenommen.
Eine ausführliche Beschreibung der Kompensationsregelung finden Sie auf den Webseiten des zentralen Prüfungsamtes. Auf den verlinkten Webseiten ist ebenfalls Material aufgeführt, in welchen Fällen die Kompensationsregelung nicht greift. Bitte informieren Sie sich dort und sehen von einer Nachfrage beim Prüfungsausschuss ab.
Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 24.01.2017.
Die Anerkennung/Anrechnung von Studienleistungen regelt §15 PO. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss, der alle notwendigen Unterlagen enthält. Dies ist insbesondere ein beglaubigter Nachweis über die Leistungserbringung. Daraus muss der Umfang und die Bewertung hervorgehen. Sie sollten darüber hinaus Unterlagen, aus denen der Inhalt der jeweils anzuerkennenden Lehrveranstaltung ersichtlich ist, beifügen. Bei Veranstaltungen, die an der TU-Chemnitz erbracht worden sind und deckungsgleich mit den Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs sind (z.B. Algorithmen und Programmierung), genügt ein Leistungsnachweis mit Note.
Anträge müssen in Schriftform erfolgen und mindestens die folgenden Angaben zu Ihrer Person beinhalten: Name, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Fragen zum WI-Seminar
Nein, die Anmeldung des Seminars im ZPA ist nur notwendig, wenn Seminare in Ihrem Studiengang Prüfungsleistungen sind, z.B. im Bachelor Wirtschaftsinformatik. Für Studiengänge, in denen Seminare anrechenbare Studienleistungen (ASL) sind, was z.B. im Masterstudiengang Business Intelligence und Analytics der Fall ist, ist die Anmeldung im ZPA nicht mehr erforderlich.
Die Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) erfolgt stets ein Semester im Voraus in Verbindung mit der regulären Prüfungsanmeldung. D.h., wenn Sie im Sommersemester am WI-Seminar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bereits im Wintersemester (regulärer Prüfungsanmeldungszeitraum) an; analog dazu melden Sie sich bitte im Sommersemstern im Prüfungsamt für das WI-Seminar an, falls Sie im Wintersemester teilnehmen möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung des Seminars im ZPA nur notwendig ist, wenn Seminare in Ihrem Studiengang Prüfungsleistungen sind, z.B. im Bachelor Wirtschaftsinformatik. Für Studiengänge in denen Seminare anrechenbare Studienleistungen (ASL) sind, z.B. in den Masterstudiengängen VCM und KBM, ist die Anmeldung im ZPA nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine absolute Ausnahme handeln sollte! Füllen Sie, falls Sie tatsächlich die Anmeldung verpasst haben, das Formular zur Prüfungsanmeldung für das Seminar aus und legen es dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung der nachträglichen Anmeldung vor. Nach der Genehmigung leitet der Prüfungsausschuss das Anmeldungsformular an das ZPA weiter.
Die formale Bearbeitungszeit beginnt mit dem ersten Tag des Semesters, dies ist der 1. April für das Sommersemester bzw. der 1. Oktober für das Wintersemester. Dieser Termin gilt aus verfahrenstechnischen Gründen unabhängig vom Tag der Themenausgabe!
Die Seminararbeit ist eine reguläre Prüfungsleistung, Sie können also zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Bearbeitung, also der Prüfungstermin, bereits auf dem jeweils ersten Tag des Semesters liegt (siehe FAQ - Beginn der Bearbeitungszeit). Ein Rücktritt nach Semesterbeginn ist also nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Fragen zum Praktikum im Modul 14 (Bachelor-Arbeit)
Ja, es handelt sich um ein Pflichtpraktikum. Sie erhalten dazu auf Anfrage eine Bestätigung für das Unternehmen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail unter Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums an Frau Köhler, Sie wird Ihnen eine Bestätigung ausstellen.
Aufgrund des straffen Zeitplans im 6. Semester empfehlen wir dringend, das Praktikum möglichst frühzeitig in den Semesterferien abzuleisten. Sie können dann nach den Prüfungen im fünsten Semester direkt mit der Bachelor-Arbeit beginnen. Zusätzlich erhalten Sie frühzeitig einen Einblick in die Praxis, das erhöht das Verständnis für die vermittelten Lehrinhalte.
Gemäß Anlage 2 der Studienordnung (Achtung: Gültige Version ansehen!) sollen im Rahmen des Praktikums die im Studium erworbenen Kenntnisse in einem Unternehmen der Wirtschaft oder Verwaltung in Form eines in sich abgeschlossenen Projekts praktisch angewendet werden.
Die folgenden Qualifikationsziele werden verfolgt:
- Einblick in die Unternehmenspraxis
- Transfer theoretischen Wissens in die Praxis
- Erwerb praktischer Erfahrung im Umgang mit IT-bezogenem Methoden- und Fachwissen sowie Aufbau sozialer Kompetenz durch die Druchführung eines Projekts
- Befähigung zum Wissenstransfer nach Abschluss des Studiums
- Vertrautheit mit berufstypischen Tätigkeiten und Vorgehensweisen entwickeln
- Verhandlungskompetenz, Bewältigung komplexer Situationen des Wirtschaftsalltages vorbereiten
Aufgrund der relativ kurzen Praktkumszeit von 12 Wochen ist es nicht zwingend nötig, dass Sie ein eigenständiges Projekt abwickeln. Ihr Praktikum sollte in diesem Falle nach Möglichkeit den Charakter eines Teilprojekts haben.
Es gibt keine formale Anmeldung oder Einschreibung für Ihr Praktikum. Bitte wenden Sie sich vor dem Praktikum per E-Mail an einen Mitarbeiter einer der beiden Wirtschaftsinformatik-Professuren, dessen thematische Ausrichtung am ehesten auf Ihr Praktikum passt. Bei Bedarf kann ihnen der jeweilige Professor einen Betreuer zuweisen, bzw. Sie an die jeweils andere Professur verweisen. Bitte stellen Sie kurz Ihr geplantes Praktikum dar (Zeitraum, Firma und Aufgabengebiet), weitere Dokumente sind nicht nötig.
Es wird empfohlen, das Praktikum an einem Stück zu absolvieren. Sie können Ihr Praktikum jedoch auch mehreren Teilpraktika absolvieren. Der Praktikumsbericht besteht dann aus mehreren Teilberichten.
Als Nachweis des Praktikums ist eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebs vorzulegen. Bei mehreren Teilpraktika sind für jedes Praktikum Einzelnachweise vorzulegen, die den in Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Gesamtzeitraum bestätigen.
Die formlose Bestätigung auf dem Briefpapier des Ausbildungsbetriebs sollte mindestens über die folgenden Inhalte verfügen:
- Ihren Name und Ihr Geburtsdatum
- Beginn und Ende des Praktikums
- Auflistung der durchgeführten Tätigkeiten
- Bezeichnung der Abteilung(en), in denen Sie tätig waren
- Unterschrift eines Ansprechpartners im Unternehmen
Zusätzlich wird für eine spätere Bewerbung empfohlen, ein Arbeitszeugnis vom Praktikumsbetrieb ausstellen zu lassen.
Geben Sie den Praktikumsbericht bei Ihrem Betreuer ab. Er ist für die Bewertung des Berichtes zuständig. Im Anschluss der Bewertung wird ein Termin festgelegt, zu dem Sie Ihren Bericht verteidigen und die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse Ihres Praktikums im Rahmen eines etwa 15-minütigen Kolloquiums verteidigen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die vorausgefüllte “Vorlage Prüfungsvorleistungen” mit.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin die vorausgefüllte “Vorlage Prüfungsvorleistungen” mit.
Denken Sie daran den Bericht rechtzeitig abzugeben, da es sich um eine Prüfungsvorleistung für die Bachelor-Arbeit handelt!
Wichtig! Fügen Sie die Bestätigung(en) Ihres Praktikums dem Bericht bei.
Inhaltlich gelten folgenden Anforderungen:
- Kurze Konkretisierung (ca. eine Seite) des Ausbildungsortes (Unternehmensdarstellung, Arbeitsplatz, Betriebsablauf etc.).
- Darstellung des durchgeführten Projektes in Form eines Projekthandbuchs. Bitte orientieren Sie sich dabei an Ihren Kenntnissen aus der Veranstaltung Projektmanagement. Alle fachlichen Tätigkeiten und Projektergebnisse gehören in den Bericht. Wenn es mehrere Teilprojekte sind, empfiehlt sich eine entsprechende thematische Gliederung. Wichtig ist auch, darzustellen, was Ziele und Aufgaben waren und wie, bzw. durch welche gelernten Methoden, Vorgehensmodelle o.ä., welche (Teil-)Ergebnisse erzielt wurden.
Formale Anforderungen:
- Auf einem Deckblatt sind Ihre persönlichen Angaben zu ergänzen: Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer, Jahr und Semester der Immatrikulation.
- Eine Gliederung ist dem gesamten Text voranzustellen.
- Der Bericht sollte einen Umfang von ca. 2.500 Wörtern (inkl. Anhang und Verzeichnissen) haben. Im Einzelfall kann Ihr Betreuer eine andere Seitenzahl festlegen.
- Abgabe in ausgedruckter, gehefteter Form (Aktendulli bzw. Heftstreifen) sowie in digitaler Form als PDF-Datei.
Geben Sie bitte im Rahmen der 15-minütigen Präsentation einen kurzen Überblick zu Ihrem Praktikumsbetrieb sowie den von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten. Im Anschluss findet eine kurze Diskussion statt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Folien akademischen Ansprüchen genügen, d.h. fügen Sie bitte Foliennummern, Ihren Namen sowie einen Kurztitel der Präsentation in die Fußzeile ein. Achten Sie weiterhin auf ein übersichtliches Layout. Gestalten Sie Folien, keine Dokumente!
Üben Sie bitte im Vorfeld das freie Sprechen sowie das Einhalten der 15 Minuten Redezeit. Als Faustregel gilt ein Zeitbedarf von 2-3 Minuten pro Folie.
Fragen zur Bachelorarbeit
Themen werden über die Lehrstühle der Wirtschaftsinformatik I und II angeboten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Studenten sich ein Thema für die Abschlussarbeit selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen suchen. Die Vergabe und Betreuung von Abschlussarbeiten an den Lehrstühle der Wirtschaftsinformatik erfolgt dabei über ein standardisiertes Bewerbungsverfahren, das sowohl aus Kapazitätsgründen als auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studenten verbindlich festgelegt wurde. Die Fristen sowie die Rahmenbedingungen sind von den Webseiten der Lehrstühle zu entnehmen.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt mittels des Formulars zur Anmeldung zur Abschlussarbeit. Dieses ist unter Allgemeine Formulare auf der Seite des ZPA zu finden. Der Antrag ist durch den Studenten an das Zentrale Prüfungsamt weiter zu geben, wo es geprüft wird, ob alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, leitet das Zentrale Prüfungsamt den Antrag an den Prüfungsausschuss weiter.
Ja, aufgrund impliziter Abhängigkeiten innerhalb der Studien- und Prüfungsordnung ist für das Kolloquium zur Bachelor-Arbeit eine gesonderte Anmeldung zwingend erforderlich.
Es wird eine fristgerechte Einreichung von 2 Exemplaren (siehe den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 03.02.2020) sowie einer elektronischen Version der Arbeit beim Prüfungsamt erwartet. Stellen Sie des Weiteren bitte auch dem Betreuer die Arbeit in elektronischer Form (Word- bzw. PDF-Format) zusammen mit allen elektronischen Quellen zur Verfügung.
Fragen zum Masterprojekt
Projektarbeiten sollen praktische Themenstellungen im Business-Intelligence-Kontext behandeln und werden im Rahmen von Forschungsprojekten oder in Kooperation mit Unternehmen durchgeführt. Die Professuren der Wirtschaftsinformatik I und II bieten i.d.R. mehrere Master-Projekte für Studierende im Masterstudiengang Business Intelligence & Analytics an. Treten Sie dazu mit den Professuren in Kontakt. Sie können sich auch eigenständig ein Projekt mit BI-Bezug suchen. Bitte wenden Sie sich vor dem Projekt an einen Mitarbeiter einer der beiden Wirtschaftsinformatik-Professuren, dessen thematische Ausrichtung am ehesten auf Ihr Projekt passt.
Fragen zur Masterarbeit
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt mittels des Formulars zur Anmeldung zur Abschlussarbeit. Dieses ist unter Allgemeine Formulare auf der Seite des ZPA zu finden. Der Antrag ist durch den Studenten an das Zentrale Prüfungsamt weiter zu geben, wo es geprüft wird, ob alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, leitet das Zentrale Prüfungsamt den Antrag an den Prüfungsausschuss weiter.
Themen werden über die Lehrstühle der Wirtschaftsinformatik I und II angeboten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Studenten sich ein Thema für die Abschlussarbeit selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen suchen. Die Vergabe und Betreuung von Abschlussarbeiten an den Lehrstühle der Wirtschaftsinformatik erfolgt dabei über ein standardisiertes Bewerbungsverfahren, das sowohl aus Kapazitätsgründen als auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studenten verbindlich festgelegt wurde. Die Fristen sowie die Rahmenbedingungen sind von den Webseiten der Lehrstühle zu entnehmen.
Es wird eine fristgerechte Einreichung von 2 Exemplaren sowie einer elektronischen Version der Arbeit beim Prüfungsamt erwartet. Stellen Sie des Weiteren bitte auch dem Betreuer die Arbeit in elektronischer Form (Word- bzw. PDF-Format) zusammen mit allen elektronischen Quellen zur Verfügung.
Fragen zu technischen Ressourcen der TU Chemnitz
Einige werden sich fragen, was diese Frage hier zu bedeuten hat. Doch leider muss an dieser Stelle nochmals ausdrücklich erwähnt werden, dass jeder Student der TU-Chemnitz im Besitz eines Email-Accounts ist und dieser dient ausnahmsweise nicht ausschließlich dazu, um dich mit Spam zu zumüllen. Vielmehr ist diese Email-Adresse erste Anlaufstelle für jede Person und Institution, die euch Informationen zukommen lassen möchte. Das soll heißen, dass dich auf diesem Wege sehr wichtige Mitteilungen erreichen, so z.B. der Hinweis zur Semesterrückmeldung, Mitteilungen vom Zentralen Prüfungsamt, oder organisatorische Dinge.
Hiermit soll darauf hingewiesen werden, dass das Abrufen dieses Email-Accounts möglichst regelmäßig, in deinem eigenen Interesse, besser täglich erfolgen sollte!
Direkten Zugriff auf deinen Account erhältst du im Browser über das IMP-Webmail Interface der TU. Auch ein Zugriff über einen Mailclient wie Thunderbird oder Outlook ist möglich. Sehr hilfreiche Unterstützung bieten dazu wieder die Seiten des URZ.
Um von zu Hause auf das UNI-Netz zuzugreifen, um somit Zugang zu seinem Home-Verzeichnis oder anderen UNI-internen Diensten Zugriff zu erhalten, ist es nötig eine VPN-Verbindung über das Internet mit dem UNI-Netz aufzubauen. Dies funktioniert über den VPN-Clienten. Wie dieser verwendet und eingerichtet wird sowie weitere ausführliche Informationen gibt es auf der Website des URZ.
Als Springerlink wird ein Angebot der Universitätsbibliothek bezeichnet, welches es ermöglicht sich kostenlos Bücher des Verlags Springer aus dem Internet zu laden. Zum Springerlink gelangt man über die Seiten der Universitätsbibliothek. Um diesen Service nutzen zu können muss man sich allerdings im Netz der TU-Chemnitz befinden, d.h. über einen Rechner, der zum Campus-Netz gehört.
Es ist allerdings auch möglich das Angebot von zu Hause aus zu nutzen, nur muss dazu vorher immer eine VPN-Verbindung zum TU-Netz aufgebaut werden.
Als Mitglied des Service „Microsoft Azure Dev Tools for Teaching“ (früher: MSDN Academic Alliance, MSDNAA) ist die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz berechtigt, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten der Fakultät für Wirtschafstwissenschaften mit Software zu versorgen, die im Programm enthalten ist. Teilnahmebedingung am MS Azure Dev Tools for Teaching-Service ist, dass die Nutzung der Software auf nichtkommerzielle Zwecke einschließlich Ausbildung, Forschung und/oder Entwicklung beschränkt bleibt. Es gelten die Microsoft Azure Dev Tools for Teaching-Lizenzbestimmungen. Weitere Informationen zum Thema findest du auf den Seiten des URZ.