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Internationales Universitätszentrum
Neu in Chemnitz
Internationales Universitätszentrum 

Neu in Chemnitz

Nachfolgend die wichtigsten Schritte nach der Ankunft in Chemnitz. Wir empfehlen, diese Reihenfolge einzuhalten, da einzelne Schritte aufeinander aufbauen.

1. Schritt

Unterkunft - Mietvertrag Studierende, die sich für einen Wohnheimplatz im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau beworben und eine Zusage erhalten haben, melden sich bitte bei den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Wohnen und Technik.
2. Schritt Patenprogramm Nach der Ankunft in Chemnitz kann sich jeder neue internationale Studierende beim Patenprogramm des IUZ melden. Hier erhalten alle Studierenden wichtige Informationen zur Immatrikulation sowie nützliche Hinweise zum weiteren Studienverlauf.
3. Schritt Meldebehörde - Wohnsitz Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die polizeiliche Anmeldung in Chemnitz. Dafür werden Pass, Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Anreise in Chemnitz. Jeder Wechsel des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Vor der Abreise ins Heimatland muss sich jeder internationale Studierende bei dieser Behörde wieder abmelden.
4. Schritt Ausländerbehörde - Aufenthaltserlaubnis Alle internationalen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern benötigen während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss direkt nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt bzw. verlängert werden.
5. Schritt Kreditinstitute - Konto Um die Miete und den Semesterbeitrag überweisen zu können, benötigen Sie ein Girokonto bei einem deutschen Kreditinstitut. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl möglicher Banken.
6. Schritt Semesterbeitrag Alle Studierenden müssen vor Beginn des Semesters den Semesterbeitrag in Höhe von 286,10 € bezahlen (Stand: Sommersemester 2025), in dem folgende Beiträge enthalten sind: Studentenwerk, Student_innenschaft, Student_innen-Kulturticket, Deutschlandsemesterticket.
7. Schritt Krankenkassen - Krankenversicherung Alle internationalen Studierenden müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Immatrikulation an der TU Chemnitz nachweisen. Es gibt gesetzliche und private Krankenversicherungen. Studierende mit europäischer Gesundheitskarte können diese bei einer gesetzlichen Krankenkases vorzeigen, um den Nachweis über den Versicherungsstatus zu beantragen.
8. Schritt Kursgebühren für Sprachkursstudenten Alle Studierenden, die eine Zulassung für den studienvorbereitenden Sprachkurs erhalten haben, überweisen die Sprachkursgebühr in Höhe von 1.500 € bitte per Überweisungsträger auf das angegebene Konto.
9. Schritt Immatrikulation im Studentensekretariat Nachdem der Semesterbeitrag (6. Schritt) und die Sprachkursgebühr (8. Schritt) bei der Bank (5. Schritt) eingezahlt wurden, führt der nächste Weg zum Studierendenservice. Es ist für die Zulassung an der TUC zuständig.

Die Schritte 1-9 müssen von allen neu zugelassenen Studierenden erledigt werden, um ordnungsgemäß an der TU Chemnitz studieren zu können.

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