Zu Beginn Ihres Promotionsprojekts beantragen Sie die Zulassung zur Promotion. Der Promotionsausschuss prüft,
ob Sie die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen und erteilt die Zulassung.
Zusammen mit dem Antrag auf Zulassung reichen Sie bitte auch das Formular zur Erfassung der Promovierendendaten ein.
Die Erfassung dieser Daten basiert auf § 5 Hochschulstatistikgesetz.
Hinweis: Doktorandinnen und Doktoranden, die sich bereits seit 2021 im Promotionsprozess befinden, können auf das Formular
zur Meldung der Promovierendendaten verzichten. Die Daten wurden von ihnen bereits erfasst.