TECHNISCHE UNIVERSITÄT CHEMNITZ

Der Personalrat

- Personalratsinformation 2/01 vom 27.06.2001 -

 

Thema: TUC – Card (Chipkarte)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Universitätsleitung beabsichtigt die Einführung einer multifunktionalen (Universitäts-) Chipkarte, der sogenannten „TUC-Card“. Diese „TUC-Card“ (Mitarbeiterausweis) dient zur Legitimation als Beschäftigter der Technischen Universität Chemnitz und sie ermöglicht gleichzeitig die bargeldlose Bezahlung im Bereich des Studentenwerkes Chemnitz- Zwickau. Des Weiteren dient die „TUC-Card“ als Zugangsberechtigungzu den Rechnerpools der TU Chemnitz. Es ist beabsichtigt, in Zukunft noch weitere Funktionen, wie z.B. die der Nutzung der Universitätsbibliothek, auf dieser Chipkarte zu integrieren. 

Der Personalrat hat gemäß § 80 Absatz 3 Nr. 14 Sächsischem Personalvertretungsgesetz über die Einführung einer solchen Chipkarte, gegebenenfalls durch Abschluss einer Dienstvereinbarung, mitzubestimmen.

Um sich ein Meinungsbild unter den Beschäftigten unserer Einrichtung zur Einführung der„TUC-Card“ zu verschaffen, führte der Personalrat in Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung im Mai 2001 eine Umfrageaktion durch. Es konnte eine rege Beteiligung verzeichnet werden, so dass bis zum Umfrageschluss am 22. Mai 2001 845 Rückmeldungen registriert wurden. Die Auswertung der Umfragebogen ergab, dass sich 620 Beschäftigte (73,4%) für die Einführung einer TUC-Card als Mitarbeiterausweis einschließlich der Nutzung als „Essens-Card“ und 225 Beschäftigte (26,6%) dagegen aussprachen. Die nach dem 22. Mai 2001 weiterhin eingegangenen Umfragebogen bekräftigen dieses Ergebnis.

Der Personalrat der Technischen Universität Chemnitz hat nach intensiven Diskussionen und unter Einbeziehung des Umfrageergebnisses der Einführung der „TUC-Card“ als Mitarbeiterausweis unter Erhebung eines Pfandes von 10 EURO zugestimmt, um vor allem auch der künftigen technischen Entwicklung von Informationssystemen und deren Nutzung zur Vereinfachung von tagtäglichen Prozessen Rechnung zu tragen. Während die Nutzung solcher Karten als Zahlungsmittel im Allgemeinen mit der Erhebung einer Gebühr verbunden ist, soll für die „TUC-Card“ lediglich ein Pfand erhoben werden. Dieser Pfand soll auch den sorgfältigen Umgang mit der Karte fördern. 

Uns allen, als Beschäftigte der Technischen Universität Chemnitz, steht somit erstmals ein moderner Mitarbeiterausweis zur Verfügung.

Der organisatorische Ablauf zur Einführung der „TUC-Card“, wie z.B. die Anfertigung von Lichtbildern bei Ausfertigung der Karte im Dezernat Personal, wird von der Dienststelle bekannt gegeben und unterliegt deren logistischer Planung.

Die abzuschließende Dienstvereinbarung enthält auch eine Regelung über alle zu speichernden Daten. Die Dienstvereinbarung wird nach Unterzeichnung durch die Dienststelle und den Personalrat per Kanzlerrundschreiben bekannt gegeben.

Mit freundlichem Gruß

Frank Hohaus

Stellv. des Vorsitzenden des Personalrates

zur DV "TUC-Card"