die
Universitätsleitung beabsichtigt die Einführung einer multifunktionalen
(Universitäts-) Chipkarte, der sogenannten „TUC-Card“. Diese „TUC-Card“
(Mitarbeiterausweis) dient zur Legitimation als Beschäftigter der
Technischen Universität Chemnitz und sie ermöglicht gleichzeitig
die bargeldlose Bezahlung im Bereich des Studentenwerkes Chemnitz- Zwickau.
Des Weiteren dient die „TUC-Card“ als Zugangsberechtigungzu
den Rechnerpools der TU Chemnitz. Es ist beabsichtigt, in Zukunft noch
weitere Funktionen, wie z.B. die der Nutzung der Universitätsbibliothek,
auf dieser Chipkarte zu integrieren.
Der
Personalrat hat gemäß § 80 Absatz 3 Nr. 14 Sächsischem
Personalvertretungsgesetz über die Einführung einer solchen Chipkarte,
gegebenenfalls durch Abschluss einer Dienstvereinbarung, mitzubestimmen.
Um
sich ein Meinungsbild unter den Beschäftigten unserer Einrichtung
zur Einführung der„TUC-Card“
zu verschaffen, führte der Personalrat in Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung
im Mai 2001 eine Umfrageaktion durch. Es konnte eine rege Beteiligung verzeichnet
werden, so dass bis zum Umfrageschluss am 22. Mai 2001 845 Rückmeldungen
registriert wurden. Die Auswertung der Umfragebogen ergab, dass sich 620
Beschäftigte (73,4%) für die Einführung einer TUC-Card als
Mitarbeiterausweis einschließlich der Nutzung als „Essens-Card“ und
225 Beschäftigte (26,6%) dagegen aussprachen. Die nach dem 22. Mai
2001 weiterhin eingegangenen Umfragebogen bekräftigen dieses Ergebnis.
Der
Personalrat der Technischen Universität Chemnitz hat nach intensiven
Diskussionen und unter Einbeziehung des Umfrageergebnisses der Einführung
der „TUC-Card“ als Mitarbeiterausweis unter Erhebung eines Pfandes von
10 EURO zugestimmt, um vor allem auch der künftigen technischen Entwicklung
von Informationssystemen und deren Nutzung zur Vereinfachung von tagtäglichen
Prozessen Rechnung zu tragen. Während die Nutzung solcher Karten als
Zahlungsmittel im Allgemeinen mit der Erhebung einer Gebühr verbunden
ist, soll für die „TUC-Card“ lediglich ein Pfand erhoben werden. Dieser
Pfand soll auch den sorgfältigen Umgang mit der Karte fördern.
Uns
allen, als Beschäftigte der Technischen Universität Chemnitz,
steht somit erstmals ein moderner Mitarbeiterausweis zur Verfügung.
Der
organisatorische Ablauf zur Einführung der „TUC-Card“, wie z.B. die
Anfertigung von Lichtbildern bei Ausfertigung der Karte im Dezernat Personal,
wird von der Dienststelle bekannt gegeben und unterliegt deren logistischer
Planung.
Die
abzuschließende Dienstvereinbarung enthält auch eine Regelung
über alle zu speichernden Daten. Die Dienstvereinbarung wird nach
Unterzeichnung durch die Dienststelle und den Personalrat per Kanzlerrundschreiben
bekannt gegeben.
Mit
freundlichem Gruß
Frank
Hohaus
Stellv.
des Vorsitzenden des Personalrates